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Gebäudeversicherung: Klauseln erweitern den Standard-Versicherungsschutz - Versicherte Sachen


Von IAK GmbH

Ein eigenes Haus ist der der größte Traum vieler Bundesbürger. Wenn es erst mal so weit ist, sollte man zwingend über den Schutz der Gebäudeversicherung nachdenken. Nur so bleibt im Schadensfall das eigene Haus geschützt.

Ein eigenes Haus ist der der größte Traum vieler Bundesbürger. Wenn es erst mal so weit ist, sollte man zwingend über den Schutz der Gebäudeversicherung nachdenken. Nur so bleibt im Schadensfall das eigene Haus geschützt. ...
Thumb Mit das unangenehmste, was einem als Hauseigentümer passieren kann, ist ein Einruch. Man kommt nach Hause und zahlreiche Räume sind verwüstet und durchsucht, viele Dinge sind beschädigt und es wurde auch einiges gestohlen. Mit dem ersten Gedanken trösten sich die Eigentümer, die Hausratversicherung wird schon die gestohlenen Dinge ersetzen. Dann stellt man fest, wie die Einbrecher ins Haus gelangt sind. Terrassentüren wurden aufgehebelt, Gitter am Kellerfenster aus der Wand gebrochen oder das Garagentor aufgehebelt. Hier kommt nun Gebäudeversicherung zur Geltung. Mit der Zusatzklausel 7361 lassen sich Beschädigungen durch unbefugte Dritte absichern, damit die Reparaturkosten z. B. nach einem Einbruch auch von der Versicherung übernommen werden. Informationen zur Gebäudeversicherung finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/gebaeudeversicherung.html In den Allgemeinen Bedingungen zur Gebäudeversicherung VGB 2008 leistet diese auch bei infolge eines Versicherungsfalles notwendigen Aufräum- und Abbruchkosten, die Klausel 7361 erweitert den Schutz auf die Erstattung der Kosten für Türen, Fenster, Schlössern, Rolläden und Schutzgittern, die durch das Eindringen unbefugter Dritter beschädigt werden. Im Sommer müssen wir immer wieder mit Unwettern rechnen. Nach heftigen Regengüssen und orkanartigen Stürmen wird so manch ein Schaden zum Fall für die Gebäudeversicherung. Im Garten ist ein Baum auf das Dach gestürzt und hat die Dachrinne beschädigt. Kein Problem, die beschädigte Dachrinne wird von der Gebäudeversicherung bezahlt. Dabei gilt immer zu beachten, das ein Sturm mit mindestens Windstärke acht die Ursache gewesen sein muss. Was passiert aber mit dem Baum, der noch in der Schieflage an der Dachrinne hängt? Mit der Zusatzklausel 7363 werden Kosten für die Beseitigung von durch Sturm oder Blitzschlag umgestürzte Bäume von der Gebäudeversicherung übernommen. In vielen Fällen lassen sich die Bäume nicht einfach so mit der Kettensäge für den Hausgebrauch zerkleinern. Der Baum muss gesichert werden, damit nicht noch mehr Schaden entstehen kann. Weiterhin muss der Baum abtransportiert werden, sofern man keinen Kamin zum befeuern hat. In der Regel sind hier Fachfirmen gefragt, die sich auf das Bergen von umgestürzten Bäumen spezialisiert haben. Durch diese Zusatzklausel werden in de Regel bis zu 2.000 Euro pro Versicherungsfall von der Gebäudeversicherung übernommen. Nachts haben sich die Jugendlichen an der Straße ausgetobt. Auf der Hauswand prangt ein riesengroßes Graffiti, welches sich mit bloßen Haushaltsmitteln nicht mehr entfernen lässt. Ein Schandfleck für das geliebte Domizil. Wenn man nicht gleich die ganze Fassade streichen möchte, beauftragt man eine Fachfirma mit der Reinigung der Außenwand. Durch die Zusatzklausel 7366 können bis zu 10.000 Euro von der Gebäudeversicherung erstattet werden, in der Regel ist aber eine Selbstbeteiligung von 500 Euro fällig. Bildquelle: Rainer Sturm, www.pixelio.de IAK GmbH Manfred Weiblen Horster Str. 26-28 46236 Bottrop m.weiblen-iakgmbh@t-online.de (02041) 77 44 7 - 46 http://www.vergleichen-und-sparen.de


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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Manfred Weiblen, verantwortlich.

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