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Germania Inkasso informiert Gläubiger über das Wichtigste zum Thema Zwangsvollstreckung


Von GERMANIA Inkasso-Dienst Hermann Lehner

Deggendorf, 30. August 2010 - Trotz des jüngsten Rekordaufschwungs der deutschen Wirtschaft gehören Schulden und Überschuldung immer häufiger zum Geschäftsalltag vieler Unternehmen. ...
Thumb Deggendorf, 30. August 2010 - Trotz des jüngsten Rekordaufschwungs der deutschen Wirtschaft gehören Schulden und Überschuldung immer häufiger zum Geschäftsalltag vieler Unternehmen. Untrennbar damit verbunden ist die Zwangsvollstreckung, wodurch zahlungsunwillige Schuldner gezwungen werden sollen, die Geldforderungen des Gläubigers doch noch zu begleichen. Je nach Vermögen des Schuldners kommen verschiedene Arten der Zwangsvollstreckung in Betracht. Das Inkassounternehmen Germania Inkasso hat nun die wichtigsten Informationen für Gläubiger im praktischen Überblick zusammengefasst: Die Sach- oder Mobiliarvollstreckung Bei der Sach- oder Mobiliarvollstreckung kann der Gläubiger in sogenannte bewegliche Sachen des Schuldners, wie Münzsammlung, Schmuck oder luxuriösen Hausrat vollstrecken. Dabei pfändet der Gerichtsvollzieher Gegenstände, die anschließend zwangsversteigert werden. Eine Pfändung gewöhnlicher Haushaltsgegenstände ist jedoch nicht möglich und wertvolle Haushaltsgegenstände wurden oftmals auf Kredit angeschafft und sind noch nicht abbezahlt. Durch die Vollstreckung beweglicher Sachen sind daher fast nie größere Beträge beizutreiben. Ein Gläubiger mit einem Titel über eine hohe Forderung, sollte daher den Vollstreckungsauftrag nur für einen Teilbetrag erteilen, um auf diese Weise unnötige Kosten zu vermeiden. Die Forderungsvollstreckung Zur Durchsetzung seiner Geldforderung kann der Gläubiger auch in Forderungen vollstrecken, die dem Schuldner gegenüber einem Dritten zustehen. Bei der sogenannten Forderungsvollstreckung sind die Forderungen des Schuldners gegen seinen Arbeitgeber auf Zahlung von Lohn oder Gehalt sowie die Kontopfändung besonders wichtig. Eine Forderungspfändung kann aber auch in Sozialabgaben oder Ansprüche aus einer Lebensversicherung oder etwa in Steuererstattungsansprüche erfolgen. Dies geschieht mit Hilfe eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses. Bei der Pfändung des monatlichen Arbeits- oder Sozialeinkommens sind jedoch unbedingt die Pfändungsfreigrenzen zu beachten. Damit ist der Betrag gemeint, den der Schuldner zur Sicherung des Existenzminimums behalten darf, sofern er kein sonstiges Vermögen besitzt. Die Pfändungsfreigrenzen hängen von der Anzahl der Familienangehörigen ab. Auch bei der Kontopfändung sind Freigrenzen zu beachten. Bislang musste hierzu das Gericht die Freigrenzen auf Antrag zusprechen. Um die Gerichte zu entlasten und die Verbraucher vor weiterer Verschuldung zu schützen, wurde zum 1. Juli 2010 das sogenannte Pfändungsschutzkonto (P-Konto) eingeführt. Damit wird automatisch ein feststehender Freibetrag von 989,99 EUR garantiert. Ein höherer Freibetrag kann anhand entsprechender Belege bei der Bank beantragt werden. Erst im Zweifelsfall wird wie früher das Amtsgericht eingeschaltet. Das alte und das neue System werden vorerst noch eineinhalb Jahre parallel existieren. Die Zwangsversteigerung Zur Realisierung seiner Geldforderung kann der Gläubiger auch auf Grundstücke oder Immobilien des Schuldners zugreifen und diese zwangsversteigern oder unter Zwangsverwaltung stellen lassen. Durch die Zwangsversteigerung soll der Wert des Grundstückes oder der Immobilie erlöst werden. Nach Abzug der Kosten erhält der Gläubiger den Erlös zur Befriedigung seiner Ansprüche. Inwieweit sich dies lohnt, ist vom Einzelfall abhängig. Lage, Größe, bestehende Belastungen mit Grundpfandrechten und viele weitere Aspekte sind dabei zu berücksichtigen. Mehr Informationen zu den Themen Zwangsvollstreckung, insbesondere Forderungseinzug, Forderungspfändung, Sach- und Mobiliarvollstreckung sowie Zwangsversteigerung, bietet der Germania Inkasso Dienst auf http://www.germania-inkasso.de. GERMANIA Inkasso-Dienst Hermann Lehner Lehner Hauptstr. 22 94469 Deggendorf 09 91 / 370 29 ? 0 http://www.germania-inkasso.de/ Pressekontakt: Marketingberatung Georg Heim Georg Heim Pfleggasse 21 94469 Deggendorf info@germania-inkasso.de 01 60 / 94 16 11 06 http://www.germania-inkasso.de/


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