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14-tägiges Widerrufsrecht laut www.123AGB.de nicht unbedingt abmahnsicher!


Von 123agb.de

Für alle Mitglieder der Verkaufsplattform Ebay trat am 11.06.2010 das "Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterrichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgabere

Wir machen Webshops abmahnsicher.\r\n
Thumb Danach unterlägen gewerblichen Verkäufer auf eBay grundsätzlich denselben rechtlichen Rahmenbedingungen wie in herkömmlichen Online-Shops. Das hieße, dass gewerbliche Verkäufer bei Ebay auch ein 14-tägiges Widerrufsrecht einräumen können. "Tatsächlich verstoßen die neuen Regelungen ihrem Wortlaut nach gegen EU-Recht (Information des Verbrauchers über die Widerrufsmöglichkeit vor Vertragsschluss) und scheint die Rechtsprechung des EuGH (Wertersatz bei Ausübung des Widerrufsrechts) der nationalen Regelung nach wie vor entgegenzustehen", so Rechtsanwalt Ralph R. Jurisch von 123AGB. "Es wurde eine gesetzliche Änderung vorgenommen, die den Ebayverkäufer in eine trügerische Sicherheit wiegt", so Rechtsanwalt Jurisch von www.123AGB.de Offenbar ist es nach Meinung von RA Jurisch zu befürchten, dass sich "Abmahnanwälte" diesen Umstand zu Nutze machen werden, um auf der Verkaufsplattform Ebay und Co. gewerbliche Verkäufer abzumahnen. "Unsere Kunden werden umfassend - wenn nötig auch telefonisch - informiert, um jedwede Gefahr in dieser Hinsicht abzuwehren", so RA jurisch von www.123AGB.de 123agb.de Jurisch Langenölser Str. 1 59387 Ascheberg 02593 - 20 27 40 www.123agb.de Pressekontakt: 123-AGB Rechtsanwalt Ralph J. Jurisch Ralph J. Jurisch Langenölser Str. 1 59387 Ascheberg ra.rjurisch@123-agb.de 02593 - 20 27 40 http://www.123agb.de


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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Ralph J. Jurisch, verantwortlich.

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