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RA Horrion: Widerruf Dienstwagenüberlassung - Arbeitsrecht Dresden


Von Arbeitsrecht Dresden

RA Horrion: Widerruf der Dienstwagenüberlassung kann unwirksam sein -Arbeitsrecht Dresden

Stellt eine Vorschrift den Widerruf einer Dienstwagenüberlassung in das alleinige Ermessen des Arbeitgebers, kann dies nach AGB ?Recht unzulässig sein.\r\n
Thumb Rechtsgrundsatz Arbeitsrecht Dresden Stellt eine Vorschrift den Widerruf einer Dienstwagenüberlassung in das alleinige Ermessen des Arbeitgebers, kann dies nach AGB -Recht unzulässig sein. Sachverhalt Arbeitsrecht Dresden Arbeitnehmer A erhält Dienstwagen gemäß "Konzern-Car-Policy". Hiernach ist regelmäßig die Wirtschaftlichkeit der Überlassung zu prüfen. Arbeitgeber widerruft die Überlassung des Dienstwagens. A klagt auf Nutzungsentschädigung. Rechtsgründe Arbeitsrecht Dresden Die Konzernklausel ist gemäß § 308 Nr. 4 BGB unwirksam. Ein konkreter sachlicher Grund als Voraussetzung für den Widerruf der Fahrzeugüberlassung ist in der Konzernklausel nicht enthalten. Die Voraussetzungen für den Widerruf sind in das alleinige Ermessen des Arbeitgebers gestellt. Mein Rechtstipp Arbeitsrecht Dresden "Die Vereinbarung über Dienstwagenüberlassung sollte im Streitfall stets genau überprüft werden", so Rechtsanwalt Ulrich Horrion aus Dresden. Arbeitsrecht Dresden Rechtsanwalt Ulrich Horrion Radeberger Straße 26 01099 Dresden 0351 / 803 09 40 www.arbeitsrecht.rechtsanwalt-horrion.de Pressekontakt: Arbeitsrecht Dresden - Rechtsanwalt Ulrich Horrion Ulrich Horrion Radeberger Str. 9 01099 Dresden info@arbeitsrecht.rechtsanwalt-horrion.de 0351-803 09 40 http://www.rechtsanwalt-horrion.de

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