RA Horrion: Widerruf Dienstwagenüberlassung - Arbeitsrecht Dresden
Von Arbeitsrecht Dresden
RA Horrion: Widerruf der Dienstwagenüberlassung kann unwirksam sein -Arbeitsrecht Dresden
Stellt eine Vorschrift den Widerruf einer Dienstwagenüberlassung in das alleinige Ermessen des Arbeitgebers, kann dies nach AGB ?Recht unzulässig sein.\r\n
Rechtsgrundsatz Arbeitsrecht Dresden
Stellt eine Vorschrift den Widerruf einer Dienstwagenüberlassung in das alleinige Ermessen des Arbeitgebers, kann dies nach AGB -Recht unzulässig sein.
Sachverhalt Arbeitsrecht Dresden
Arbeitnehmer A erhält Dienstwagen gemäß "Konzern-Car-Policy". Hiernach ist regelmäßig die Wirtschaftlichkeit der Überlassung zu prüfen. Arbeitgeber widerruft die Überlassung des
Dienstwagens. A klagt auf Nutzungsentschädigung.
Rechtsgründe Arbeitsrecht Dresden
Die Konzernklausel ist gemäß § 308 Nr. 4 BGB unwirksam. Ein konkreter sachlicher Grund als Voraussetzung für den Widerruf der Fahrzeugüberlassung ist in der Konzernklausel nicht enthalten. Die Voraussetzungen für den Widerruf sind in das alleinige Ermessen des Arbeitgebers gestellt.
Mein Rechtstipp Arbeitsrecht Dresden
"Die Vereinbarung über Dienstwagenüberlassung sollte im Streitfall stets genau überprüft werden", so Rechtsanwalt Ulrich Horrion aus Dresden.
Arbeitsrecht Dresden
Rechtsanwalt Ulrich Horrion
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01099 Dresden
0351 / 803 09 40
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Arbeitsrecht Dresden - Rechtsanwalt Ulrich Horrion
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Dresden
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30.08.2010
30. Aug 2010
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Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Ulrich Horrion, verantwortlich.
Pressemitteilungstext: 128 Wörter, 1347 Zeichen. Artikel reklamieren
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