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Leiharbeiter können Mehraufwendung für Verpflegung von der Steuer absetzen


Von Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., Lohnsteuerhilfeverein

Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. informiert

Dieses Urteil wird viele Leiharbeiter freuen: Laut Bundesfinanzhof (BFH) können sie grundsätzlich Verpflegungsmehraufwendungen von der Steuer absetzen. Darüber informiert die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. Pro Tag werden bei 8 bis 14 Stunden Arbeitszeit 6 Euro als Werbungskosten berücksichtigt. Dies gilt jedoch nur für Tage, an denen der Arbeitnehmer in fremden Betriebsstätten tätig wurde.
Thumb In dem speziellen Fall hatte ein Hafenarbeiter geklagt, der von seinem Arbeitgeber an Unternehmen im Hafengebiet „ausgeliehen“ wurde. Der Leiharbeiter wollte für diese Arbeitstage in seiner Steuererklärung Mehraufwendungen für die Verpflegung geltend machen. Das Finanzamt hatte dies zunächst abgelehnt, eine erste Klage beim Finanzgericht hatte ebenfalls keinen Erfolg. Nun bekommt der Leiharbeiter vom BFH doch noch Recht (Az.: VI R 35/08). Nach Auffassung der Richter verfügen Leiharbeiter typischerweise über keine regelmäßige Arbeitsstätte, weil sie an unterschiedlichen Stellen eingesetzt werden. Demzufolge liegt eine Auswärtstätigkeit vor, für welche Verpflegungsmehraufwendungen steuerlich gelten gemacht werden können. Mehr Infos unter www.lohi.de. Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., Lohnsteuerhilfeverein Die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. mit Hauptsitz in München wurde 1966 gegründet und ist im gesamten Bundesgebiet aktiv. Mit annähernd 500.000 Mitgliedern ist er einer der größten Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland. In über 350 Beratungsstellen berät die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. ihre Mitglieder im Rahmen der begrenzten Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG. 96 Prozent der Mitglieder werden in Beratungsstellen betreut, die von zertifizierten Beratungsstellenleiter/innen geführt werden. Pressetext zum Download Der Pressetext steht auch im Internet unter http://www.lohi.de/index.php?id=presse zum Download bereit. Sie können sich einfach mit dem Benutzernamen presse und dem Passwort presse einloggen. Kontakt: Siegfried Stadter Zuständig für die Pressearbeit der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. Bahnhofstr. 15 95444 Bayreuth Tel: (0921 / 23475) E-Mail: s.stadter@lohi.de


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