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Immovaria GmbH: Mit der Erbschaftsteuerreform profitieren in Form von denkmalgeschützten Immobilien


Von Immovaria GmbH

Thumb Nürnberg - Trotz der zum 1. Januar 2009 in Kraft getretenen Erbschaftsteuerreform bleiben denkmalgeschützte Gebäude eine hochinteressante Anlageoption - nicht zuletzt für Familien. Der Grund: Baudenkmäler bleiben im Erbfall bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen zu 85 bis 100 Prozent steuerfrei. Die Immovaria GmbH, erfolgreich in der Sanierung und Vermittlung denkmalgeschützter Bauten tätig, informiert zu diesem aktuellen Thema. Die Anfang dieses Jahres in Kraft getretene Erbschaftsteuerreform hat die Möglichkeiten für steueroptimierende Investitionsmodelle in erheblicher Weise eingeschränkt. So werden Wohn- und Gewerbegebäude im Erbfall nicht länger zum Einheitswert, sondern zum realen Marktwert besteuert und damit anderen Vermögenswerten wie Aktien rechtlich gleichgestellt. Der generelle steuerrechtliche Sonderstatus, den Immobilien in der Vergangenheit vor dem Finanzamt genossen, wurde damit vom Gesetzgeber weitgehend aufgehoben. Eine der wenigen Ausnahmen in der erbschaftsteuerrechtlichen Behandlung stellen auch nach Inkrafttreten der reformierten Erbschaftsteuer denkmalgeschützte Immobilien dar. Die Nürnberger Bauträgergesellschaft Immovaria GmbH ist in diesem zentralen Teilsektor der Immobilienbranche bereits seit Jahren aktiv und hat attraktive Baudenkmäler in Städten wie Leipzig von Grund auf saniert und an Anleger aus dem gesamten Bundesgebiet vermittelt. Die von der Immovaria GmbH modernisierten Wohngebäude und -anlagen bieten Privatpersonen erstklassige Aussichten auf hohe Steuerersparnisse, die sowohl den Erwerb, die laufende Instandhaltung als auch die Übertragung im Erbfall betreffen. Wie das Team der Immovaria GmbH seinen Kunden im Rahmen intensiver Beratungsgespräche erläutert, können nach der Vollsanierung einer als Baudenkmal anerkannten Immobilie bei Eigennutzung über einen Zeitraum von 10 Jahren jährlich 9 Prozent der entstandenen Kosten als Sonderausgaben bei der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Der Fiskus beteiligt sich somit im Ergebnis zu 90 Prozent am Sanierungsaufwand. Wie die Immovaria GmbH hervorhebt, können die gerade bei historischer Bausubstanz oftmals intensiven Erhaltungsaktivitäten in gleicher Weise steuerlich abgesetzt werden. Die zur Erhaltung des Denkmals erforderlichen Baukosten können bei Vermietung über einen Zeitraum von 8 Jahren mit jährlich 9 Prozent und in den folgenden 4 Jahren mit jährlich 7 Prozent als Werbungskosten bei der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Über die Immovaria GmbH: Die Immovaria GmbH ist ein Unternehmen, das sich auf die Vermarktung hochwertiger Bestandsimmobilien spezialisiert hat. Dabei konzentriert sich die Immovaria GmbH auf die Projektierung von Mehrfamilienhäusern. Der Schwerpunkt liegt auf Gründerzeithäusern und Wohnensembles der sechziger und siebziger Jahre bis hin zu attraktiven Neubauten, die an Mieter, Kapitalanleger und Eigennutzer verkauft werden. Das Hauptgeschäftsfeld der Immovaria GmbH liegt im Refurbishment von Bestandsimmobilien, d.h. in der Fortentwicklung und der Modernisierung von Wohnraum. Dabei vermarktet die Immovaria GmbH nur in guten und sehr guten Lagen der deutschen Großstädte und behauptet sich seit Jahren erfolgreich auf dem Immobilienmarkt. Des Weiteren projektiert die Immovaria GmbH auch deutschlandweit Bestandsimmobilien mit außergewöhnlichem Renditepotenzial, prüft Mikro- und Makrostandort der jeweiligen Immobilie und erarbeitet passgenaue Sanierungskonzepte. Sitz der Immovaria GmbH ist Nürnberg. Immovaria GmbH Stephanstr. 6a 90478 Nürnberg Fon: 0911 2398330   Fax: 0911 23992019 E-Mail: info@immovaria.net

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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Sven Langbein, verantwortlich.

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