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6-Punkte-Plan zum Berufsunfähigkeitsschutz


Von Consillium Finanzmanagement AG

Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung besser nicht ohne professionelle Beratung

Wichtige Tipps vom Experten zum Abschluss und zur Gestaltung einer Berufsunfähigkeitsversicherung.\r\n
Thumb Der Bedarf an privater Absicherung der eigenen Arbeitskraft steigt kontinuierlich an. Seit Jahren bietet die gesetzliche Absicherung im Fall von Berufsunfähigkeit (BU) und Erwerbsminderung keinen ausreichenden Schutz mehr. Viele junge Menschen sind sich dieser Problematik bereits bewusst. Sie suchen meist im Internet nach Angeboten zu Berufsunfähigkeitsversicherungen (BU-Versicherung). Dies führt jedoch nur selten zu guten Ergebnissen. "Oftmals steht bei der Suche alleine der Preis im Vordergrund. Dabei sind eine gründliche Bedarfsanalyse und das Kleingedruckte des Versicherers das A und O!" sagt Matthias Wörmann, Director der Consilium Finanzmanagement AG in Köln. Um nicht in Stolperfallen beim Abschluss einer BU-Versicherung zu geraten, empfiehlt er die Beachtung des folgenden 6-Punkte-Plans. 1. Auswahl eines erfahrenen und unabhängigen Maklers Kein Versicherer ist gezwungen einen Antrag auch anzunehmen. Ist ihm das Risiko wegen Vorerkrankungen zu hoch, lehnt er den Antrag ab. Eine Tatsache, die vielen Kunden nicht bewusst ist. Erfahrene Makler verfügen über gute Kontakte zu den Versicherungsgesellschaften. So können diese in Einzelfällen Sondervereinbarungen oder günstige Produktkombinationen bieten, die einem Kunden im Alleingang verborgen bleiben. 2. Genaue Analyse des Versicherungsbedarfs Die Höhe der BU-Rente sollte wohl überlegt sein. Alle monatlichen Fixkosten und ein angemessener Teil zur Lebenshaltung müssen damit gedeckt werden können. Dabei ist auch der Geldwertverlust durch die Inflation nicht zu vergessen. Oft reicht das Budget junger Menschen für eine ausreichende Rentenvereinbarung jedoch noch nicht aus. Junge Menschen sind aber in der Regel gesundheitlich nicht so stark vorbelastet. Gerade deshalb sollten sie sich zu diesem Zeitpunkt eine ausbaubare BU-Rentenvereinbarung sichern. Entscheidend ist dabei die Option auf Nachversicherung. So kann die Höhe der BU-Rente später dem tatsächlichen Bedarf angepasst werden. Wenn dann im Laufe der Zeit größere Gesundheitsprobleme auftreten, gefährden diese nicht mehr den BU-Schutz. Wichtig ist zudem die Vertragslaufzeit, die bis zum geplanten Altersrentenbeginn reichen sollte. Keinesfalls sollte man sich von günstigeren BU-Versicherungsangeboten mit Laufzeiten bis zum Alter 60 oder gar 55 überzeugen lassen. Auch wenn eine längere Laufzeit teurer ist, sind gerade die letzten Jahre vor der Altersrente die wichtigsten. 3. Besonnener Umgang mit Gesundheitsfragen und Vorerkrankungen Besonders wichtig beim Abschluss einer BU-Versicherung ist der korrekte Umgang mit den Gesundheitsfragen der Versicherer. Schon vermeintliche Lappalien, wie der Hexenschuss vor zwei Jahren oder die zehn Therapiestunden gegen Prüfungsangst beim Examen vor vier Jahren, können zum großen Hindernis werden. Ein sachkundiger Makler stellt in solchen Fällen Risikovoranfragen bei geeigneten Versicherern. So bekommt er eine Einschätzung über die Versicherbarkeit, eventuelle Beitragszuschläge oder Ausschlüsse von Erkrankungen. Dahingegen führt ein achtlos gestellter Antrag mit Vorerkrankungen schnell zur Ablehnung und zu einem Eintrag in die Sonderwagnisdatei der Versicherer. Auf diese zentrale Datenbank können alle Versicherer zugreifen, so dass es dann unter Umständen noch schwieriger wird, den passenden BU-Schutz zu bekommen. Ob bei Vertragsabschluss alles richtig gemacht wurde, zeigt sich, wenn die Berufsunfähigkeit eintritt und ein Antrag auf BU-Rente gestellt werden muss. Dann prüft der Versicherer als erstes, ob zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gefahrerhebliche Umstände verschwiegen wurden. Übrigens unabhängig davon, ob diese zur Berufsunfähigkeit führten oder nicht. Kann der Versicherer rückwirkend nachweisen, dass fahrlässig oder sogar arglistig bestimme Gesundheitsfragen falsch beantwortet wurden, kommt es häufig zur vollständigen Leistungsverweigerung des Versicherers. Der gesamte Versicherungsschutz erlischt, die gezahlten Beiträge sind trotzdem verloren. 4. Exakte Einordnung der aktuellen Berufsgruppe Hotelkaufmann ist nicht gleich Hotelkaufmann. Findet die Tätigkeit zu 90% am Schreibtisch statt, ist eine Einordnung in die günstigste Risikoklasse möglich. Gehören auch Tätigkeiten wie Bar- oder Restaurantservice dazu, wird die Risikoeinstufung gleich deutlich schlechter. Eine vom Makler mitentwickelte Tätigkeitsbeschreibung führt häufig zu einer besseren Einstufung. So kann der Kunde große Beitragssummen bis zum Ende der Laufzeit einsparen. 5. Selektion passender Versicherer Das Kleingedruckte im Versicherungsvertrag entscheidet, welche Leistung man am Ende bekommt. Eine Vielzahl von BU-Versicherern schmückt sich mit sehr guten Testergebnissen in Verbraucherzeitschriften. Das bedeutet aber nicht, dass sie alle auch gleich gut sind. Unabhängige Makler können die Bedingungen mit speziellen Vergleichsprogrammen überprüfen. So werden versteckte Mängel leicht aufgedeckt. Der Kunde bekommt einfacher einen Überblick über die wichtigsten Unterschiede. Auf dieser Basis kann er am Ende besser entscheiden, welche Regelungen ihm wichtig sind und welche nicht. 6. Überwachung der Policierung und fortlaufende Betreuung des Vertrags Ist endlich alles geschafft und der Versicherungsvertrag kommt zu Stande, sollte auch der ausgestellte Versicherungsschein (Police) auf Richtigkeit überprüft werden. Für serviceorientierte Makler gehört das mit zu den Pflichtaufgaben. Inhaltliche Fehler in der Police kommen häufig vor und können so noch rechtzeitig korrigiert werden. Spätere Anpassungen oder Änderungen übernimmt der Makler im Auftrag des Kunden. Die laufende Betreuung schließt auch die Betreuung im Leistungsfall ein. Im Leistungsantrag können durch unüberlegte Formulierungen Widersprüche entstehen. Deshalb sollte ein Leistungsantrag undbedingt gemeinsam mit einem erfahrenen Makler ausgefüllt werden. Matthias Wörmann und sein Team beraten im Rheinland zu den Themen Altersvorsorge, Berufsunfähigkeitsschutz, Risikoabsicherung, Finanzplanung und Kapitalanlagen. Consillium Finanzmanagement AG Miriam Al Hashmy Wankelstr. 14 70563 Stuttgart 0711 ? 65 69 23 - 0 www.consilium-ag.de Pressekontakt: Consillium Finanzmanagement AG / Pressestelle Köln Al Hashmy Miriam Bismarckstraße 27-29 50672 Köln presse@consilium-ag.de 0221 - 888777 - 830 http://www.consilium-ag.de


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