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"Für Garderobe wird nicht gehaftet"


Von D.A.S. Rechtsschutzversicherung

Besser den Mantel fest im Blick haben...

"Für Garderobe wird nicht gehaftet" ? dieses Schild kennt jeder Restaurantbesucher. Doch fühlt sich wirklich keiner verantwortlich, wenn der neue Pelzmantel plötzlich weg ist? Die Haftung im Detail und worauf beim Restaurantbesuch zu achten ist erläutert die D.A.S. Rechtsschutzversicherung.\r\n
Thumb "Für Garderobe wird nicht gehaftet" - dieses Schild kennt jeder Restaurantbesucher. Doch fühlt sich wirklich keiner verantwortlich, wenn der neue Pelzmantel plötzlich weg ist? Schließlich hat der nette Kellner den Mantel doch sogar selbst an der Garderobe aufgehängt! Außerdem: Wohin auch im Lokal mit der dicken Winterjacke oder dem nassen Schirm? Die Haftung im Detail und worauf beim Restaurantbesuch zu achten ist erläutert die D.A.S. Rechtsschutzversicherung. Wer schon einmal in einem Café oder Restaurant Zuflucht vor Regen, Wind oder Schnee gesucht hat, weiß, was ihn um diese Jahreszeit dort erwartet: Eine meist übervolle Garderobe mit vielen grau-schwarzen, ähnlich aussehenden Jacken und Mänteln. Wer sich über die Verwechslungsgefahr hier vielleicht noch keine Gedanken macht, kommt spätestens ins Grübeln, wenn er sich zum Essen ans andere Ende des Lokals setzen muss: Was, wenn im Verlauf des opulenten Abendessens der teure Kaschmirmantel unbemerkt "abhanden" kommt? Muss man wirklich selbst während des romantischen Candle-Light-Dinners die eigene Garderobe ständig im Blick haben? Warnung entbindet Wirt von Haftung Ist an der für den Gast während seines Aufenthaltes im Lokal ständig einsehbaren Garderobe ein Schild angebracht, das die Haftung ausschließt, ist der Wirt auf der sicheren Seite. "Wird etwas gestohlen, kann er sich auf den Haftungsausschluss berufen", so Anne Kronzucker, Juristin der D.A.S. Rechtsschutzversicherung und ergänzt: "Das gilt auch dann, wenn der Kellner dem Gast den Mantel abgenommen und an der Garderobe aufgehängt hat. Denn dabei handelt es sich lediglich um eine unverbindliche Gefälligkeitshandlung, die keinerlei Übernahme der Haftung für den Lokalbesitzer bedeutet (BGH, Az. VIII ZR 33/79)." Viele Gäste nehmen ihre Kleidung, aber auch Taschen und Regenschirme, daher lieber mit an den Tisch und legen sie auf einen freien Stuhl oder hängen sie an die Rückenlehne. Für die Kellner bedeutet dies allerdings oft Stolperfallen und einen riskanten Hindernislauf beim Servieren. Daher bitten viele Gastwirte darum, die Garderobe aufzuhängen. Wem dies zu unsicher ist, der muss notfalls das Restaurant verlassen. Anders verhält es sich, wenn dem Besucher in einer Gaststätte der Mantel mit der Bemerkung abgenommen wird, "er werde in Sicherheit gebracht" werden. Denn ab diesem Zeitpunkt gilt ein so genannter Verwahrungsvertrag zwischen dem Lokalinhaber und dem Gast - unabhängig vom Haftungsausschluss an der Garderobe. Der Wirt wäre dadurch verpflichtet, den Mantel vor Verlust zu schützen (Amtsgericht Dortmund, Az.: 126 C 478/04). Zentrale Garderobe "Auch wenn das Lokal über eine zentrale Garderobe verfügt, bei der man beispielsweise wie im Theater schon am Eingang seinen Mantel abgeben muss, entsteht rechtlich gesehen ein Verwahrungsvertrag", erläutert die D.A.S. Expertin. Hier haftet der Wirt für die abgegebene Bekleidung, weil der Gast keine Möglichkeit mehr hat, selbst ein Auge auf seinen Mantel zu haben. Selbst mit dem Schild "Für Garderobe keine Haftung" kann der Wirt sich dann nicht aus der Verantwortung ziehen. Dabei spielt es keine Rolle, ob für die Garderobe eine Gebühr erhoben wird oder die Aufbewahrung kostenlos ist. Die Haftung umfasst neben den Kleidungsstücken selbst auch deren Inhalt, wie Geldbeutel, Schals und andere Wertgegenstände. Allerdings muss der Gast im Einzelfall nachweisen können, dass sich die jeweiligen Gegenstände auch wirklich im Kleidungsstück befanden. Fehlt die freundliche Garderobiere, lohnt es sich also im Zweifel, seine Kleidung beim Restaurantbesuch im Blick zu behalten - oder den neuen Kaschmirmantel doch am Tisch zu behalten. Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 3.708 Kurzfassung: Haken ohne Mantel Wer haftet für die Garderobe im Restaurant? "Für Garderobe wird nicht gehaftet": Dieses Schild liest fast jeder Restaurantbesucher - und hängt dennoch seine Jacke an den Haken. Denn an der Rückenlehne des eigenen Stuhls am Tisch ist ein nasses, unhandliches Kleidungsstück eher unbequem. Doch wer haftet, wenn beim Verlassen des Lokals der Garderobenhaken plötzlich leer ist? Das Schild an der Garderobe entbindet den Wirt wirksam von einer entsprechenden Verantwortung. "Er kann sich auf den Haftungsausschluss berufen, solange die Garderobe sich im Gastraum befindet und vom Gast jederzeit einsehbar ist", so die D.A.S. Rechtsschutzversicherung. Dies gilt selbst dann, wenn der Kellner dem Gast den Mantel abgenommen und an der Garderobe aufgehängt hat. Dies stellt nämlich lediglich eine unverbindliche Gefälligkeitshandlung dar, die keinerlei Übernahme der Haftung für den Lokalbesitzer mit sich bringt (BGH, Az. VIII ZR 33/79). Viele Gäste legen ihre Kleidung daher lieber auf einen freien Stuhl oder hängen sie an ihre Rückenlehne. Für die Kellner bedeutet dies allerdings oft einen Hindernislauf beim Servieren. Daher bitten viele Gastwirte darum, die Garderobe aufzuhängen. Wem dies zu unsicher ist, der muss notfalls das Restaurant verlassen. Verfügt das Lokal über eine zentrale Garderobe, bei der man beispielsweise wie im Theater schon am Eingang seinen Mantel abgeben muss, hat der Gast keine Möglichkeit mehr, selbst ein Auge auf seine Garderobe zu haben. Hier entsteht rechtlich gesehen ein Verwahrungsvertrag. Damit haftet der Wirt für die abgegebene Bekleidung, selbst wenn in der Garderobe das Schild "Für Garderobe keine Haftung" aufgehängt ist. Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 1.679 Weitere Informationen zu rechtlichen Fragen finden Sie unter www.das-rechtsportal.de. Im Falle einer Veröffentlichung freuen wir uns über einen Beleg. Das Bildmaterial steht unter http://www.hartzpress.de/DAS/Haftung-Garderobe/Bild1.jpg bzw. Bild2 bzw. Bild 3 zur Verfügung. Bitte geben Sie bei Veröffentlichung des bereitgestellten Bildmaterials die "D.A.S. Rechtsschutzversicherung" als Quelle an - vielen Dank! D.A.S. Rechtsschutzversicherung Anne Kronzucker Thomas-Dehler-Str. 2 81728 München 089 6275-1382 www.das-rechtsportal.de Pressekontakt: HARTZKOM Katja Rheude Anglerstr. 11 80339 München das@hartzkom.de 0899984610 http://www.hartzkom.de


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