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Ohne Winterreifen ist Versicherungsschutz gefährdet


Von CHECK24 Vergleichsportal GmbH

Kürzung des Kaskoschutzes bei grober Fahrlässigkeit / Bei Mietwagenbuchung Winterreifen vorbestellen / Preisunterschiede bis zu 60 Prozent bei Winterreifenbuchung

Kürzung des Kaskoschutzes bei grober Fahrlässigkeit / Bei Mietwagenbuchung Winterreifen vorbestellen / Preisunterschiede bis zu 60 Prozent bei Winterreifenbuchung (ddp direct) München, 30. ...
Thumb (ddp direct) München, 30. September 2010 Bußgeld und Punkte in Flensburg sowie der Verlust des Kaskoversicherungsschutzes drohen Autofahrern, die bei schlechten Witterungsbedingungen ohne die richtige Bereifung unterwegs sind, dadurch den Verkehr behindern oder sich und andere gefährden. CHECK24 Deutschlands großes Vergleichsportal empfiehlt seinen Kunden deshalb, zu Beginn der kalten Jahreszeit auf geeignete Reifen umzusteigen. Mietern eines Leihwagens rät CHECK24.de bei der Reservierung Winterreifen vorzubestellen. Da in Deutschland keine Winterreifenpflicht herrscht, müssen Autovermietungen ihre Flotte nicht mit Winterreifen ausrüsten. Grobe Fahrlässigkeit führt zur Kürzungen der Kaskoversicherung Laut Straßenverkehrsordnung müssen seit Mai 2006 alle Fahrzeuge, die am deutschen Straßenverkehr teilnehmen, den aktuellen Witterungsverhältnissen entsprechend ausgerüstet sein. Dazu gehört neben Frostschutzmittel für die Scheibenwischanlage auch die richtige Bereifung. Andernfalls drohen ein Bußgeld und Punkte in Flensburg. Wer mit Sommerreifen bei winterlichen Verhältnissen fährt und einen Schaden verursacht, riskiert außerdem seinen Kaskoversicherungsschutz. Kann die Assekuranz nachweisen, dass der Schaden am eigenen Fahrzeug auf falsche Bereifung und damit auf grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist, muss sie nicht die komplette Entschädigung auszahlen. Wie sehr die Leistungen gekürzt werden, hängt von der Schwere der Fahrlässigkeit ab. Auf Nummer sicher: Bei Mietwagen Winterreifen vorbestellen Da in Deutschland keine allgemeine, sondern nur eine situationsbedingte Winterreifenpflicht besteht, ist es Autovermietungen nicht vorgeschrieben, ihre Flotte mit Winterreifen auszurüsten. Deshalb empfiehlt es sich, Winterreifen vorzubestellen. Bei einer Vorbestellung wird der Wagen in der Regel wie gewünscht mit Winterreifen zur Verfügung gestellt, auch wenn die Anbieter dies nicht garantieren. Einige Vermittler und Vermietungen bieten Komplettpakete an, bei denen Winterreifen inbegriffen und garantiert sind. Diese Angebote sind meist etwas teurer als Buchungen, bei denen Winterreifen als Zusatzausstattung reserviert werden. Preisunterschiede bei Winterreifen-Buchung bis zu 60 Prozent Die Kosten für Winterreifen bei Mietwagen unterscheiden sich je nach Anbieter deutlich. Die Tagessätze liegen zwischen sechs Euro (Anmietung bei Thrifty) und über 15 Euro bei bekannten Vermietern wie Sixt, Hertz oder Avis. Dies entspricht einem Preisunterschied von bis zu 60 Prozent. Auch bei den Maximalsätzen im Falle einer längeren Anmietung des Wagens zeigen sich deutliche Unterschiede: Während Thrifty maximal 75 Euro für Winterreifen verlangt, erwarten Kunden bei Avis bis zu 168 Euro Zusatzkosten ein Preisunterschied von circa 55 Prozent. Die zusätzlichen Kosten für Winterreifen sollten Mieter in Kauf nehmen, um Ärger und größere finanzielle Belastungen durch Verlust des Versicherungsschutzes zu vermeiden, rät Daniel Friedheim vom unabhängigen Vergleichsportal CHECK24.de. Achtung: Winterreifenpflicht in Teilen des europäischen Auslands In einigen europäischen Ländern, wie zum Beispiel in Finnland oder Schweden, besteht in den kalten Monaten Winterreifenpflicht. Dies gilt für private Fahrzeuge wie für Mietwagen. Autovermietungen sind in Ländern mit Winterreifenpflicht eigentlich verpflichtet, ihre Fahrzeuge mit Winterreifen auszurüsten. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollte der Nutzer bei Mietwagenreisen in der kalten Jahreszeit auch hier Winterreifen immer vorbestellen. In den Alpenländern gibt es keine einheitlichen Regelungen. Winterreifenpflicht gilt in Italien nur im Aosta-Tal, in der Schweiz sowie in Frankreich nur kurzfristig und auf bestimmten Straßen. In Österreich sind Winterreifen zwischen November und April bei Schnee und Eis vorgeschrieben. Shortlink zu dieser Pressemitteilung: http://shortpr.com/08v8fz Permanentlink zu dieser Pressemitteilung: http://www.themenportal.de/wirtschaft-finanzen/ohne-winterreifen-ist-versicherungsschutz-gefaehrdet-70412 CHECK24 Vergleichsportal GmbH Daniel Friedheim Erika-Mann-Str. 66 80363 München daniel.friedheim@check24.de 089 2000 47 1170 http://www.check24.de


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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Daniel Friedheim, verantwortlich.

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