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Immovaria GmbH empiehlt Altbauwohnungen


Von Immovaria GmbH

Altbauwohnungen sind als Baudenkmal steuerlich absetzbar laut der Immovaria GmbH Nürnberg
Thumb Nürnberg, 04.10.2010 - Der deutsche Fiskus unterstützt die Sanierung anerkannter Baudenkmäler mit erheblichen Steuervorteilen auch bei Altbau-Immobilien so die Immovaria GmbH. Laut der Immovaria GmbH aus Nürnberg ist diese Art eine der begehrtesten Wohn-Immobilien: Altbauwohnungen. Was Altbauwohnungen aber genau sind, ist nicht definiert so die Immovaria GmbH. Überwiegend sind es Wohnungen in bestimmter Beschaffenheit, in einer zu einer bestimmten Zeitperiode üblichen Bauweise errichtet wurden. Ihre Merkmale sind Stuckdecken, hohe Wände, zahlreich Erker oder schmiedeeiserne Geländer. Altbauwohnungen werden heute, sofern sie noch stehen, an bauliche Standards angepasst. Mit entsprechenden baulichen Maßnahmen wird die Rentabilität von Altbauwohnungen wieder hergestellt bzw. erhöht so die Immobilienexperten der Immovaria. Der deutsche Staat unterstützt Eigentümer bei der Sanierung ihrer Altbauwohnungen mit erheblichen Steuervorteilen. Dazu müssen laut der Immovaria GmbH folgende Voraussetzungen gegeben sein: Die zu sanierenden Altbauwohnungen müssen vom Denkmalamt als Baudenkmal anerkannt und in die Denkmalliste eingetragen sein oder in einem anerkannten Sanierungsgebiet liegen. Sind diese Kriterien erfüllt, ist die Sanierung der denkmalgeschützten Altbauwohnungen mit erheblichen Steuervorteilen verbunden: Kapitalanleger können mittels Denkmalschutz-AfA über 12 Jahre den gesamten Anteil an der Sanierung der Altbauwohnungen abschreiben, einem Eigennutzer räumt die Denkmalschutz-AfA diese Möglichkeit für 10 Jahre ein so ein Experte der Immovaria. Während Bestandsimmobilien und Neubauten lediglich pro Jahr 2 bzw. 2,5 Prozent an steuerlichen Abschreibungen ermöglichen, kann die Sanierung eigengenutzter Denkmal-Immobilien als Altbauwohnungen binnen zehn Jahren zu 90 Prozent steuerlich geltend gemacht werden. Die Immovaria erklärt: Der § 7h i EstG definiert genau wo die Steuerlichen Vorteile einer Denkmalschutz Immobilie liegen. Attraktive Abschreibungsmöglichkeiten nach § 7h i EstG für Baudenkmäler. § 7h i EstG definiert die Möglichkeit der erhöhten Absetzungen bei Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen. § 7h i EstG findet also auch Anwendung bei der Investition und Sanierung von Baudenkmälern. Paragraph 7h i EstG bringt Ihnen große Steuervorteile. Das Einkommenssteuergesetz regelt hier ganz genau, welchen Abschreibungsmöglichkeiten Ihnen für Ihre Investition zur Verfügung stehen. Das EstG lässt für Denkmal geschützte Gebäude verschiedene Arten der AfA zu. Bei Gebäuden im Sinne des Denkmalschutzes kommt stets die lineare AfA nach § 7h i EstG in Betracht. Bei der linearen Afa sind jährlich 2 Prozent der Anschaffungskosten von Gebäuden, die nach dem 31. Dezember 1924 fertig gestellt wurden abzuziehen und jährlich 2,5 Prozent der Anschaffungskosten bei Gebäuden, die vor dem 1. Januar 1925 fertig gestellt wurden. Die Anschaffungskosten für den Erwerb der Altbausubstanz können nicht erhöht nach § 7h i EstG abgeschrieben werden. Wenn Sie jetzt den Überblick verlieren, dann kommen Sie zu uns. Die Experten der Immovaria GmbH Nürnberg stehen möglichen Investoren und Kapitalanlegern mit Rat und Tat jederzeit zur Seite. Die Immovaria GmbH ist ein Unternehmen, das sich auf die Vermarktung hochwertiger Bestandsimmobilien spezialisiert hat. Dabei konzentriert sich die Immovaria GmbH auf die Projektierung von Mehrfamilienhäusern. Der Schwerpunkt liegt auf Gründerzeithäusern und Wohnensembles der sechziger und siebziger Jahre bis hin zu attraktiven Neubauten, die an Mieter, Kapitalanleger und Eigennutzer verkauft werden. Das Hauptgeschäftsfeld der Immovaria GmbH liegt im Refurbishment von Bestandsimmobilien, d.h. in der Fortentwicklung und der Modernisierung von Wohnraum. Dabei vermarktet die Immovaria GmbH nur in guten und sehr guten Lagen der deutschen Großstädte und behauptet sich seit Jahren erfolgreich auf dem Immobilienmarkt. Des Weiteren projektiert die Immovaria GmbH auch deutschlandweit Bestandsimmobilien mit außergewöhnlichem Renditepotenzial, prüft Mikro- und Makrostandort der jeweiligen Immobilie und erarbeitet passgenaue Sanierungskonzepte. Sitz der Immovaria GmbH ist Nürnberg. Immovaria GmbH Stephanstr. 6a 90478 Nürnberg Fon: 0911 2398330   Fax: 0911 23992019 E-Mail: info@immovaria.net


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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Sven Langbein, verantwortlich.

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