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Themenschwerpunkt Managerhaftung - Fachbeitrag


Von IFP Assekuranz GmbH

Managerhaftung im Visier - Die Haftung an sich kann nicht abgesichert werden, wohl aber deren Folgen.

Lebhaft diskutiert und heftig umstritten, vor allem seit der Finanz- und Wirtschaftskrise von 2008 und der gesetzlichen Verschärfung der Managerhaftung, ist der Versicherungsschutz von Managern. D&O-Versicherungen, die als Vermögensschaden-Haftpflichtversicherungen durch die Unternehmen für den Personenkreis der Manager abgeschlossen werden sowie der individuelle Top-Manager-Rechtsschutzversicherung, erleben in den letzten Monaten eine erhebliche Nachfrage. Die durch die Gesetzgebung neu aufgeworfene Haftungsproblematik und Mitverantwortung der Manager sorgt für besondere Anforderungen an die Versicherungsprodukte, die auf die neuen Risiken und erweiterten Haftungsregelungen stets zeitnah reagieren müssen. Ein Fachbeitrag von Expertin Katrin Karoui.\r\n
Thumb Lebhaft diskutiert und heftig umstritten, vor allem seit der Finanz- und Wirtschaftskrise von 2008 und der gesetzlichen Verschärfung der Managerhaftung, ist der Versicherungsschutz von Managern. D&O-Versicherungen, die als Vermögensschaden-Haftpflichtversicherungen durch die Unternehmen für den Personenkreis der Manager abgeschlossen werden sowie der individuelle Top-Manager-Rechtsschutzversicherung, erleben in den letzten Monaten eine erhebliche Nachfrage. Die durch die Gesetzgebung neu aufgeworfene Haftungsproblematik und Mitverantwortung der Manager sorgt für besondere Anforderungen an die Versicherungsprodukte, die auf die neuen Risiken und erweiterten Haftungsregelungen stets zeitnah reagieren müssen. Grundlegendes Haftungsrisiko Manager haben eine besondere Herausforderung: Sie haben in ihrer Position Gesamtverantwortung für alle laufenden betrieblichen Prozesse und die strategische Unternehmensentwicklung. Jede operative Entscheidung birgt das unternehmerische Risiko des konkreten Geschäftsfalles, aber für den Unternehmensleiter auch die Wirkung auf die gesamtbetriebliche Entwicklung. Die täglich im Unternehmen in allen Arbeitsbereichen getroffenen Entscheidungen müssen über die nachgeordneten Führungsebenen kontrolliert werden. Der Manager trägt damit Verantwortung für Bereiche, die nicht seinem unmittelbaren laufenden Einfluß unterliegen. Er haftet für die Entscheidungen und Arbeitssorgfalt Anderer. Der Geschäftsalltag der Manager besteht somit zum größten Teil daraus, sich umfassend über die aktuellen Unternehmensgeschehnisse und getroffenen bzw. geplanten Entscheidungen zu informieren und weitergehende Anweisungen zu geben bzw. bei Bedarf einzugreifen. Das Hauptrisiko der Managerhaftung besteht somit in mangelhafter Information. Denn die Entscheidung der Unternehmensleiter kann immer nur so gut bzw. richtig sein, wie ihr Informationsstand über die aktuellen Prozesse und Probleme im Unternehmen ist. Wird der Manager von Kollegen, Mitarbeitern bzw. extern für ihn tätigen Spezialisten oder Beratern nicht richtig oder unzureichend informiert oder kann er sich selbst keine umfassenden Informationen beschaffen (was aus Zeitgründen häufig nicht möglich ist), kann es dennoch passieren, dass er zwingend entscheiden muss, obwohl nicht alles vorhanden ist, was für eine Entscheidungsfindung erforderlich wäre. Die Krux des Managers: Haftung kraft seiner Stellung - auch wenn das Risiko durch ihn eigentlich nicht umfassend beherrschbar ist Somit hat jeder Manager ein Haftungsrisiko, das er gar nicht vollständig beherrschen kann, doch Kraft seiner Stellung trägt. Er haftet persönlich auch für Fehlentscheidungen seiner Mitarbeiter, von denen er häufig erst später Kenntnis erlangt. Und auch wenn er sich noch so sorgfältig informiert, ein Restrisiko bleibt immer. Für das Unternehmen und für ihn ganz persönlich, meist auch für seine Familie. Was Manager über Versicherungslösungen nicht absichern können, ist die Haftung an sich. Dieses Risiko muß über geeignete innerbetriebliche Organisationsmaßnahmen wie Berichterstattungs- und Dokumentationspflichten, Risikofrüherkennungssysteme und Risk-Management-Maßnahmepläne etc. kontrollierbar gestaltet werden. Versicherbar sind wohl aber die persönlich schwerwiegenden Folgen im Haftungsfall, um bei einer Forderungserhebung die finanziellen und auch psychischen Belastungen von ihm und seiner Familie abzumildern. Umfassender Versicherungsschutz für Abwehr-, Verteidigungs- und Durchsetzungkosten im Schadenfall Welche besonderen Punkte ein umfassender Versicherungsschutz enthalten sollte, hängt ganz individuell von der persönlichen und beruflichen Situation des Managers und seiner Stellung im Unternehmen ab. Die meist abgeschlossenen Versicherungs-Standardprodukte decken nur Standard ab, d.h. Managern und Vorständen empfiehlt sich, alle Beratungsleistungen, die den Manager unmittelbar betreffen und auch anfallen, oft aber vom Unternehmen im Falle von erhobenen Vorwürfen nicht übernommen werden, im Versicherungsschutz zu berücksichtigen. Beispielhaft seien erwähnt (kein Anspruch auf Vollständigkeit): - Beratungs- und Informationsleistungen bei Anordnung und Vollzug von Untersuchungshaft (sollte ein Manager in Untersuchungshaft kommen und diese unmittelbar zum Vollzug kommen) - Allgemeine Beratungskosten für Rechtsberatung, Steuerberatung, Krisencoaching, Öffentlichkeitsarbeit im Haftungs-/Krisenfall - Übernahme von Kosten (z.B. Kosten aus Geltendmachung dienstvertraglicher Ansprüche, wenn das Unternehmen eine Aufrechnung mit offenen Haftpflichtansprüchen erklärt, fortlaufende Übernahme von Gehaltsforderungen bei Aufrechnung mit Haftpflichtansprüchen, Kosten für die Beseitigung/Verringerung von Rufschädigung mittels Gegendarstellungen, PR-Berater) Weitreichende Konsequenzen - auch für das persönliche Umfeld Sofern Ansprüche gegen den Manager durch das Unternehmen bzw. die Gesellschafter geltend gemacht werden, geht damit häufig eine Freistellung und fristlose Beendigung des Dienstvertrages einher. In der Folge werden auch keinerlei Bezüge mehr gezahlt, um die Klärung der Forderungen (meist gerichtlich) abzuwarten. Der Manager hat zwar häufig auflaufende erhebliche Forderungen, erhält jedoch aufgrund langwieriger Prozesse zwischenzeitlich keinerlei Bezüge. Zusätzlich kommen erhebliche Kosten für anwaltliche Beratung und Vertretung hinzu, die zwingend privat aufgewandt werden müssen. Mit den oft einhergehenden massiven persönlichen Anschuldigungen, die teils auch in der Öffentlichkeit ausgetragen werden, ist eine erhebliche Belastung der gesamten Familie verbunden. In diesem Fall fallen zusätzlich Kosten für die Beseitigung der Rufschädigung an. Denn es geht nicht nur um die Wiederherstellung des guten Rufes, sondern auch darum, die Chance auf eine künftige Beschäftigung zu erhalten. Handelt es sich bei den erhobenen Vorwürfen um strafrechtlich relevante Tatbestände, sind Manager und Familie psychisch, emotional und finanziell verstärkt belastet. Gut, wer dann umfassenden Versicherungsschutz hat, und handlungsfähig bleibt. 5.324 Zeichen IFP Assekuranz GmbH Katrin Karoui Konrad-Zuse-Platz 8 81829 München +49 (0) 89 207042-140 www.ifp-assekuranz.de Pressekontakt: Pressebüro IFP Assekuranz GmbH c/o tamTAM communications Susanne Brigitte Hallwich Kidlerstraße 1 81371 München presse@ifp-assekuranz.de +49 (0) 89 180.395 http://www.ifp-assekuranz.de


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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Susanne Brigitte Hallwich, verantwortlich.

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