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Immer mehr Bundesbürger gehen krankheitsbedingt früher in Rente: Zeitwertkonten entlasten Unternehmen und Mitarbeiter


Von Deutsche Zeitwert GmbH

München, 04.10.2010 – Laut Statistischem Bundesamt ist oftmals der Beruf entscheidend, wenn Arbeitnehmer aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig in Rente gehen müssen. Arbeitnehmer, die in Hoch- und Tiefbauberufen gearbeitet hatten, gehen besonders häufig aus Krankheitsgründen in den Ruhestand (46,9 Prozent). Auch Angestellte aus Berufssparten wie Fliesenleger, Heizungsbauer und Polsterer (45,4 Prozent) sowie Maler und Lackierer (39,5 Prozent) gaben den Angaben zufolge ihren Beruf häufig aus gesundheitlichen Gründen auf. Wer aus Gesundheitsgründen in Rente geht, ist im Schnitt 55 Jahre alt; Arbeitnehmer, die in den regulären Altersruhestand gehen, sind in der Regel 63,5 Jahre alt.
Thumb Nur 50 % gehen regulär wegen ihres Alters in den Ruhestand Das Bundesamt kommt weiterhin zu dem Ergebnis, dass nur die Hälfte aller Personen, die sich 2009 im Ruhestand befanden regulär in den Ruhestand gegangen sind. 27,8 Prozent hatten ihre Erwerbstätigkeit aus gesundheitliche Gründen aufgegeben, weitere 22,2 Prozent hatten Vorruhestandsregelungen genutzt oder waren aus der Arbeitslosigkeit in den Ruhestand gegangen. Zeitwertkonten sind bei körperlich anstrengenden Berufen ein Muss! „Hinterblickt man die Zahlen genauer, so sind 27,8 % der Arbeitnehmer mit erheblichen Rentenabschlägen und dazu noch aus gesundheitlichen Gründen in den Ruhestand gegangen. Mit einem Zeitwertkonto hätten die Rentenabschläge verhindert werden können, denn ein Guthaben aus dem Zeitwertkonto gleicht die Phase des weggefallenen Einkommens aus. Wie viele Monate ausgeglichen werden, hängt von der Höhe des Wertguthabens ab.Gerade in Berufen in denen Arbeitnehmer körperlich stark beansprucht werden, sind Zeitwertkonten ein Muss und ein sinnvolles Personalinstrument.“ so Steffen Raab, Geschäftsführer, Deutsche Zeitwert GmbH. Ein Zeitwertguthaben aufzubauen ist relativ einfach! Ein Wertguthaben aufzubauen ist relativ einfach und beinhaltet die Bereitschaft des Arbeitnehmers, Bestandteile seines Gehalts bspw. Tantieme, Boni oder Zeitanteile wie Überstunden oder Resturlaubstage in ein Wertkonto ein und erhält dafür bezahlte Freizeit. Die Vergütungsansprüche werden nicht ausgezahlt, sondern dem Zeitwertkonto mit ihrem Bruttowert gutgeschrieben. Das Wertguthaben wird in der Regel verzinslich angelegt und anschließend unter Abführung der Steuern und Sozialversicherungsbeiträge als Freistellungsgehalt ausbezahlt. Durch die Verzinsung kann das Wertguthaben gesteigert werden und bewirkt eine Verlängerung der Freistellungsphase.

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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Regina Buchholz (Tel.: 069/90432528), verantwortlich.

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