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Dosenpfand treibt Grünen Punkt in die Enge


Von Medienbüro Sohn

Unionsblockade im Bundesrat gegen Pfandregelung chancenlos

Stuttgart/Berlin - Eine Ausweitung des Einwegpfands für Getränkeverpackungen wird von der Vorstandsetage des Müllsammlers Duales System Deutschland (DSD) äußerst kritisch betrachtet und führt zu empfindlichen Einbußen bei den Lizenzeinnahmen für den "Grünen Punkt". Wie der DSD- Vorstandsvorsitzende Hans-Peter Repnik mitteilte, hat die erste Stufe der Pfandregelung die Lizenzeinnahmen pro Jahr schon um rund 300 Millionen Euro gemindert. Das sind rund 20 Prozent der Einnahmen. Eine Ausdehnung des Pflichtpfands würde einen weiteren Ausfall von 200 bis 210 Millionen Euro zur Folge haben.
Thumb Der Bundesverband mittelständische Wirtschaft (BVMW) hatte schon zum Start des Dosenpfandes vor gut einem Jahr verkündet, dass das Müllmonopol des Grünen Punktes überflüssig sei: „Die Lobby des DSD, die Spitzenverbände des Handels und der Industrie stehen vor dem Trümmerhaufen ihrer Strategie für die Entsorgung des Verpackungsabfalls. Mit dem Dosenpfand hat der Grüne Punkt Verpackungen verloren, die noch halbwegs kostengünstig zu recyceln waren: Metalldosen, PET-Flaschen und Einwegglas. Was in der Gelben Tonne übrig bleibt, ist Restmüll und ein Mischmasch aus Milchdöschen, verschmutzten Folien oder kleinen Joghurtbechern und anderen Mini-Portions-Verpackungen," kritisiert BVMW-Präsident Mario Ohoven. Weniger Grüne Punkt-Verpackungen bei relativ gleichbleibende Entsorgungskosten müssten notgedrungen zu höheren Lizenzgebühren führen. „Diese Logik ist in der aktuellen Wirtschaftslage den Verbrauchern und der Industrie aber nicht mehr zuzumuten. Es ist daher längst an der Zeit, den überregulierten und von Machtkartellen beherrschten Entsorgungsmarkt aufzubrechen“, fordert Ohoven. In den Neuverhandlungen der Entsorgungsverträge versucht das DSD-Management von den hohen Preisen für die Sammlung, Sortierung und Verwertung runterzukommen. Nach Einschätzung von Abfallexperten wird das den Kostendruck beim Grünen Punkt nicht entschärfen. Um so größer sind die Hoffnungen der DSD-Lobbyisten in Richtung der hessischen Gesetzesinitiative im Bundesrat, die das Dosenpfand beseitigen will. Sie sieht eine sogenannte Kombinationsquote aus Mehrweg- und Verwertungsquote vor, bei deren Unterschreiten eine Einwegabgabe oder ein Einwegzuschlag erhoben werden soll. Die Deutsche Umwelthilfe lehnt es kategorisch ab, das bewährte Instrument Pflichtpfand wieder abzuschaffen und durch die Kombiquote zu ersetzen, die beispielsweise in Österreich zum beschleunigten Zusammenbruch des Mehrwegsystems führte. Von der Kombiquote profitiere nur die Einweglobby und das DSD, dessen Vorstandschef Repnik gleichzeitig Mitglied der CDU/CSU-Bundestagsfraktion sei und von dort aus die Interessen seines Unternehmens durchsetzen wolle. Auch im Lager der Union regt sich Widerstand. So warnt der baden-württembergische Umweltminister Ulrich Müller (CDU) seine Parteikollegen vor den Folgen der Kombiquote: Auch bei diesem Modell gäbe es Quotenregelungen, „deren Erhebung einen nicht unerheblichen bürokratischen und finanziellen Aufwand erfordert. Die jährlichen Erhebungen können von den betroffenen Wirtschaftskreisen angefochten werden. Wie dies die Vergangenheit gezeigt hat, wird davon auch Gebrauch gemacht“, so Müller. Ob es zudem rechtlich zulässig sei, dass die Ausgleichsabgabe eigener Art vom DSD erhoben werden könne, „erscheint mir wegen des Kontrahierungszwanges bedenklich“, führt Müller aus. Er sieht den Bundesumweltminister Jürgen Trittin keineswegs in einer defensiven Situation. „Es würde ihm höchstwahrscheinlich auch hier gelingen, die CDU/CSU-geführten Bundesländer und die Opposition als ‚Blockierer’, die ständig mit neuen Vorschlägen an die Öffentlichkeit herantreten, an den Pranger zu stellen“, schreibt Müller. Auch das von der EU-Kommission eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland, auf das die Dosenpfandgegner in den großen Handelskonzernen bei der Verhinderung eines einheitlichen Rücknahmesystems für Einweg-Getränkeverpackungen gerne verweisen, werde nach Müllers Einschätzung nicht kurzfristig entschieden. „Die Bundesregierung hat ja bereits in diesem Zusammenhang angekündigt, dass sie dieses Vertragsverletzungsverfahren bis zum EuGH bringen wolle. Die EU-Kommission wendet sich in ihrer Stellungnahme vor dem EuGH auch nicht gegen die Pfandpflicht als solche. Sie charakterisiert nur in sehr allgemeiner Form die Bedingungen eines mit dem Gemeinschaftsrecht konformen Pfandrücknahmesystems. Konkret Kritik äußert die Kommission nur gegenüber den sogenannten Insellösungen“, so Müller. Selbst dieses Problem dürfte sich nach Informationen aus Branchenkreisen kurzfristig lösen, da die Systemanbieter für Insellösungen über eine Fusion verhandeln und eine bundesweit einheitliche Rücknahmelogistik etablieren wollen. Der baden-württembergische Umweltminister rät seinen Unionskollegen, im Bundesrat eine konstruktive Lösung anzustreben. „Es ist Minister Trittin ja bereits gelungen, die Verantwortlichkeit der B-Länder öffentlich zu machen. Wir sind dadurch in einer gewissen Zwangslage, da dass geltende Recht immerhin eine Verordnung einer ehemaligen CDU/FDP-Regierung ist. Trittins Vorschlag für eine Änderung des Dosenpfandes sei die Basis für einen Kompromiss: „Sie macht die Pfandpflicht einfach und klar. Nur die ökologisch nachteiligen Verpackungen der Massengetränke Bier, Mineralwasser und kohlensäurehaltigen Getränke unterliegen einer Pfandpflicht“. Fruchtsäfte, Wein und Milch sollten von der Pfandpflicht ausgenommen werden. Das Schreiben von Umweltminister Müller stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung (Unsere Telefonnummer: 0228 620 44 74).


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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Gunnar Sohn, verantwortlich.

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