Neue globale Corporate Governance Grundsätze (für Banken) in Basel verabschiedet
Von GermanBoardRoom GmbH
Die Diskussion über gute Corporate Governance bekommt weiteren Anschub - dieses Mal aus der internationalen Bankenwelt.
Die Diskussion über gute Corporate Governance bekommt weiteren Anschub ? dieses Mal aus der internationalen Bankenwelt. \r\n
Die am 4.Oktober 2010 vom Basel Committee on Banking Supervision veröffentlichte, 42 Seiten starke Publikation: "Principles for enhancing corporate governance" hat das Zeug, einen globalen Corporate Governance Maßstab zu setzen. Unzweifelhaft wird dieses Papier auch die Diskussion um die weitere Ausformulierung des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) beflügeln. Dies gilt für das gesamte Paper, aber insbesondere für die Kapitel zum Selbstverständnis des Boards, zur Qualifikation seiner Mitglieder, über den Umgang mit dem Thema Risikomanagement und die Regeln zur Corporate Governance im Konzern.
Wie auch von GermanBoardRoom immer wieder gefordert, empfehlen die Principles in Nr. 52 - neben dem "audit committee" - ein eigenständiges "Risk-Committee: "It is also appropriate for many banks, especially large banks and internationally active banks, to have a board-level risk committee or equivalent, responsible for advising the board on the bank"s overall current and future risk tolerance/appetite and strategy, and for overseeing senior management"s implementation of that strategy. This should include strategies for capital and liquidity management, as well as for credit, market, operational, compliance, reputational and other risks of the bank. To enhance the effectiveness of the risk committee, it should receive formal and informal communication from the bank"s risk management function and CRO (see Principle 6), and should, where appropriate, have access to external expert advice, particularly in relation to proposed strategic transactions, such as mergers and acquisitions.
Eine solche Vorgabe ist der Regelung in Ziff. 5.3.2 des DCGK, wonach die Kontrolle des Risikomanagements dem "Audit Committee" übertragen werden soll, eindeutig überlegen: "Der Aufsichtsrat soll einen Prüfungsausschuss (Audit Committee) einrichten, der sich insbesondere mit Fragen der Rechnungslegung, des Risikomanagements und der Compliance, der erforderlichen Unabhängigkeit des Abschlussprüfers, der Erteilung des Prüfungsauftrags an den Abschlussprüfer, der Bestimmung von Prüfungsschwerpunkten und der Honorarvereinbarung befasst."
GermanBoardRoom begrüßt die "Principles" als ausgezeichnete Grundlage für weitere Diskussionen im Bereich Corporate Governance. Denn es ist das Gebot der Stunde, dass sich nationale Grundsätze und Kodizes - wie der DCGK - globalisieren und vernetzen.
Quellen: http://www.bis.org/publ/bcbs176.pdf
GermanBoardRoom GmbH
Peter H. Dehnen
Prinz-Georg-Str. 91
40479
Düsseldorf
gbr.advisor@germanboardroom.de
0211449703
http://www.germanboardroom.de
Kommentare
06.10.10
06. Okt 10
Meldung teilen
Bewerten Sie diesen Artikel
Hinweis
Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Peter H. Dehnen, verantwortlich.
Pressemitteilungstext: 327 Wörter, 2623 Zeichen. Artikel reklamieren
Pressemitteilungstext: 327 Wörter, 2623 Zeichen. Artikel reklamieren
Keywords
Diese Pressemitteilung wurde erstellt, um bei Google besser gefunden zu werden.
Tragen Sie jetzt Ihre kostenlose Pressemitteilung ein!
Tragen Sie jetzt Ihre kostenlose Pressemitteilung ein!