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DAP und DAT - die beiden Incotermsklauseln bringen dem Handel wesentliche Neuerungen


Von PR COMMANDER

DAP und DAT heißen die neuen Incotermsklauseln, auf die sich die ICC Paris "in letzter Minute" verständigt hat, bevor der Text der neuen Incoterms im Juni 2010 endgültig verabschiedet wurde und nun - mit insgesamt nur noch 11 Klauseln - ab Herbst 2010 ver

DAP und DAT heißen die neuen Incotermsklauseln, auf die sich die ICC Paris "in letzter Minute" verständigt hat, bevor der Text der neuen Incoterms im Juni 2010 endgültig verabschiedet wurde und nun - mit insgesamt nur noch 11 Klauseln - ab Herbst 2010 veröffentlicht wird. ...
Thumb Bremen, Oktober 2010 (nwi). Die seit 1936 bekannten Incoterms der Internationalen Handelskammer Paris (ICC) sind ein weltweit anerkanntes Standardwerk zur Auslegung nationaler und internationaler Handelsklauseln, die den weltweiten Handel seit fast 80 Jahren erleichtern sollen. Die bewährten Incoterms sind dem Wandel des internationalen Handels unterworfen und bedürfen daher regelmäßigen Erneuerungen. Dabei ist mit jeder Neufassung auf die zunehmende Verbreitung zollfreier Handelszonen, den wachsenden Einsatz elektronischer Kommunikationsmittel bei Geschäftsabwicklungen und das erhöhte Bedürfnis nach Sicherheit im Warenverkehr und in veränderten Transporttechniken Rücksicht zu nehmen. Im Jahre 2000 wurde diesbezüglich die letzte Änderung vorgenommen. Die aktuelle Erneuerung der Incoterms 2010 modernisiert nun die "geliefert- Regeln" und vereinfacht zugleich alle bestehenden Klauseln. Was genau ist neu? Die Anzahl der Incotermsklauseln wurde von 13 auf 11 reduziert. Dies gelang dadurch, dass zwei neue Regeln, DAP (Geliefert Ort) und DAT (Geliefert Terminal) anstelle der bisher in den Incoterms 2000 verwendeten Klauseln DAF, DES, DEQ und DDU aufgenommen worden. Bei Verwendung der beiden neuen Regeln findet die Lieferung am benannten Bestimmungsort statt: Bei DAT wird dem Käufer die Ware vom ankommenden Beförderungsmittel abgeladen zur Verfügung gestellt (entsprechend der früheren DEQ-Klausel). Das benannte Terminal kann sich auch in einem Hafen befinden, so dass DAT auch in den Fällen anwendbar ist, in denen zuvor DEQ (Incoterms 2000) eingesetzt wurde. In den Klauseln FOB, CFR und CIF wurde die bisher bekannte Regelung, dass die "Schiffsreling" Lieferort ist, aufgegeben; stattdessen muss die Ware "an Bord" geliefert, also auf den Schiffsboden abgesetzt werden. Diese Neuerung rückt ab von der veralteten Vorstellung, dass eine Ware "am Haken über der Bordwand" hängt und entspricht nun besser der wirklichen Situation, in welcher eine Ware auf einem Boden / Schiffsboden abgesetzt wird. Bei DAP wird dem Käufer die Ware an einem benannten Ort entladungsbereit zur Verfügung gestellt (entsprechend der bisherigen Klauseln DAF, DES und DDU). Das ankommende Beförderungsmittel kann ein Schiff und der benannte Bestimmungsort im Hafen sein, so dass DAP immer dann passend ist, wenn bisher die Klausel DES eingesetzt wurde. Elektronische Kommunikation: Zur Zeit der Herausgabe der älteren Incoterms war die elektronische Kommunikation noch so unterentwickelt, dass all die Dokumente genau beschrieben wurden, welche durch elektronische Mitteilungen ersetzt werden durften. Die Neufassung 2010 stellt die elektronische Kommunikation der Papierform gleich, sofern dies entweder von den Parteien einvernehmlich vereinbart wurde oder dieses Vorgehen handelsüblich ist. Sicherheitsrelevante Freigaben: Nach den Anschlägen am 11.09.2001 ist insbesondere in den USA, aber auch weltweit, die Sorge um die Sicherheit im Warentransport besonders groß. Daher werden seit Jahren auf vielfache Weise Nachweise gefordert, die belegen sollen, dass von einem Transportgut keine wesentlichen Gefahren für Personen oder Sachwerte ausgehen können. Dies spiegelt sich in den neuen Käufer- und Verkäuferpflichten in A2/B2 sowie A10/B10 wider und nimmt sogar Informationspflichten in einer Kontrollkette mit auf. Verkaufsketten: Neu ist auch der Begriff der Verkaufskette (string sales). Hierbei geht es um Güter (oft Rohstoffe); die während eines Transports weiter veräußert werden. In diesen Fällen kann eine Person, die mitten im Transport als "Verkäufer" auftritt, nicht mehr "Versender" sein, da der Versand bereits vom ersten Verkäufer innerhalb einer Handelskette vorgenommen wurde. Die neuen Incoterms 2010 berücksichtigen diese Situation und sprechen nicht mehr vom "Versenden" sondern nur noch davon, dass der Verkäufer dem Käufer die bereits versendete Ware verschaffen muss. Einfache Umsetzung mit i-TMS Das Außenhandelsportal i-TMS (international trade management system) ist das perfekte Werkzeug, um diese Neuerungen unkompliziert und automatisch umsetzen zu können. Es vereinfacht zudem die gesamte Kommunikation zwischen allen Geschäftsbeteiligten und spart in hohem Maße Kosten, die bei einer papiergestützten Abwicklung anfallen würden. Das Modul "TRAID" bietet zusätzlich eine Komponente, welche die Unternehmen auf besonders einfache Weise zeitsparend bei der Vermeidung von Forderungsausfällen unterstützt. Das Portal i-TMS ist eine eingetragene Marke und wird vom i-TMS Firmenverbund betrieben, bestehend aus drei 100%igen Tochtergesellschaften der Sparkasse Bremen AG: nwi nordwest international GmbH, ZOBA Zollberatung und -abwicklung GmbH und nordwest Import-Export IT-Service GmbH & Co. KG. i-TMS verknüpft elektronisch Aktivitäten des Außenhandels und ermöglicht eine durchgängige Abwicklung von der Auftragserstellung über den Zahlungsverkehr bis hin zur elektronischen Zollabwicklung in den IT-Verfahren ATLAS und EMCS. Günstiger, einfacher und schneller geht es nicht. Weiterführende Informationen finden Sie unter www.i-tms.de Die Sparkasse Bremen AG ist eine eigenständige Bank und agiert daher, wie auch ihre Tochtergesellschaften, bundesweit. Gleichzeitig profitieren Anwender von dem speziellen Know-How im nationalen und internationalen Handel, welches durch den Hafenstandort Bremen über lange Jahre hinweg erworben wurde. Das Dienstleistungsportfolio der nwi nordwest international GmbH beinhaltet dabei nicht nur die klassische Abwicklung des Zahlungsverkehrs, ihre Kunden werden außerdem durch Spezialisten kompetent beim Liquiditäts- und Forderungsmanagement beraten und begleitet. PR COMMANDER Anja Hermann Schwachhauser Heerstraße 57 28211 Bremen ch@prcommander.de 0421 - 277 40 52 http://www.prcommander.de

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