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Das Geschäft mit der Pflege – wie osteuropäische Betreuungskräfte systematisch ausgebeutet werden


Von Hausengel GmbH

Die Hausengel GmbH zeigt: es geht auch anders!

Ebsdorfergrund, 13. Oktober 2010 – „Für ihren pflegebedürftigen Vater wollte diese Frau eine Betreuungskraft aus Polen legal beschäftigen - und wurde dabei fast in die Illegalität gedrängt.“ So beginnt ein Beitrag über Pflegekräfte aus Osteuropa, der am 11. Oktober 2010, in der Sendung „Geld und Leben“ im Bayrischen Fernsehen lief.
Thumb Der Beitrag zeigt anschaulich die Praktiken von so genannten Entsendefirmen. Osteuropäerinnen, die von diesen Firmen in deutsche Familien entsendet werden, um dort hilfe- oder pflegebedürftige Personen zu betreuen, werden systematisch abgezockt. Die deutschen Familien müssen um die 2.000 Euro für die Rund-um-die-Uhr-Betreuung ihres Angehörigen zahlen. Den polnischen Betreuungskräften zahlen die Agenturen gerade mal einen Bruttolohn von 250 Euro. Mit abgabefreien Spesen erhält die Betreuungskraft ungefähr 750 Euro im Monat, Sozialabgaben und Rentenkassenbeiträge werden jedoch nur auf die 250 Euro Bruttolohn gezahlt. Die Folgen für die polnischen Arbeitnehmer sind zu geringe Beiträge in die Sozialkassen, die nicht dem entsprechen, was eigentlich abgeführt werden müsste, und damit eine zu geringe Rente später. Ein solches Vorgehen ist schlicht weg illegal. Der Trick der Entsendungs-Agenturen: der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland wird umgangen, indem die Auftraggeber unterschreiben sollen, dass die polnischen Frauen nur Haushaltshilfen sind. Damit wird die Verantwortung auf die Angehörigen abgeschoben, bei einer Kontrolle müssten sie haften. Es gibt eine optimale, praktikable und bezahlbare Lösung – das Hausengel-Modell Dass es auch anders geht, zeigt die Hausengel GmbH aus dem Hessischen Ebsdorfergrund, die eine bundesweite Rund-um-die-Uhr-Versorgung durch qualifizierte und besonders geschulte Franchisenehmer anbietet. Fast 3.000 selbständige Franchisenehmer, die in Deutschland versichert und bei allen relevanten Behörden – einschließlich des Finanzamts – gemeldet sind, betreuen ihre Kunden in der gesamten Bundesrepublik. Die Betreuungskräfte als Franchisenehmer haben alle Freiheiten der unternehmerischen Selbständigkeit: Sie entscheiden, welche Aufträge sie annehmen und zu welchen Konditionen sie die Vereinbarungen mit den betreffenden Familien treffen. Das bedeutet, dass sie unter anderem selbst entscheiden, was sie verdienen und welche Tätigkeiten sie ausführen. Darüber hinaus können sie auch eigenständig Kooperationen mit Pflegediensten, weiteren Dienstleistern, Haushaltshilfen oder anderen Betreuungskräften eingehen. Die Franchisenehmer sind deutschen Selbständigen gleich gestellt und treten selbständig am Markt auf. „Unsere Franchisenehmer gewinnen fast alle Neukunden durch Empfehlungen. Das zeigt uns, wie zufrieden die Familien mit der Dienstleistung der Franchisenehmer sind“, macht Simon Wenz, Geschäftsführer der Hausengel GmbH, deutlich.


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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Juliane Schneider (Tel.: 06424 928370), verantwortlich.

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