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Ohne Pferdehaftpflichtversicherung handeln Pferdehalter fahrlässig


Von IAK GmbH

Finanzielle Absicherung im Schadensfall leistet allein die Pferdehaftpflichtversicherung. Eigentlich sollte schon die moralische Verpflichtung Grund genug, sich über diesen wertvollen Versicherungsschutz Gedanken zu machen.

Finanzielle Absicherung im Schadensfall leistet allein die Pferdehaftpflichtversicherung. Eigentlich sollte schon die moralische Verpflichtung Grund genug, sich über diesen wertvollen Versicherungsschutz Gedanken zu machen. Nicht jedes Haustier benötigt einen separaten Versicherungsschutz. ...
Thumb Nicht jedes Haustier benötigt einen separaten Versicherungsschutz. Katzen, Ziervögel, Nagetiere oder Fische richten eher selten Schäden an, diese werden in der Regel mit der Privathaftpflichtversicherung abgegolten. Dagegen benötigen die Halter von Hunden und Pferden einen speziellen Versicherungsschutz, da aufgrund des Wesens der Tiere eine größere Schadenshäufigkeit gegeben ist. Gerade Pferde sind von Natur aus reine Fluchttiere, hier brauchen die Halter die Pferdehaftpflichtversicherung. Informationen zur Pferdehaftpflichtversicherung finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/pferdehaftpflichtversicherung.html Das Bürgerliche Gesetzbuch gibt in §833 vor, dass der Pferdehalter haftet, wenn durch sein Tier ein Mensch getötet oder verletzt wird, ebenso wenn eine Sache beschädigt wird. Grundsätzlich gibt es für Pferdehalter noch keine rechtliche Verpflichtung, eine Pferdehaftpflichtversicherung nachzuweisen, dennoch kann ein Schaden schnell eintreten, auch ohne das eigene Zutun. Nicht immer laufen solche Schäden glimpflich ab. Kleinigkeiten lassen sich schnell untereinander regeln, etwa wenn eine Satteldecke zerbissen wurde. Betrachtet man mal die extremen Schäden, die Gott sei Dank nicht die Regel sind, wird man aber schnell feststellen, dass man als Pferdehalter ohne ausreichenden Schutz durch die Pferdehaftpflichtversicherung schnell seine existenzielle Grundlage verlieren kann. In der Vergangenheit waren Berichte in den Medien zu lesen, wonach Pferde sich selbstständig gemacht und ihre Weide oder Koppel verlassen haben. Dabei sind sie auf in der Nähe befindlichen Schnellstraßen oder Autobahnen ausgekommen. In zwei Fällen ist es zu Kollisionen mit Kraftfahrer gekommen, Todesopfer waren hier die Folge. In einem weiteren Fall habe ausgebrochene Pferde eine Autobahn lahmgelegt, dabei blieb es bei den reinen Kosten für Feuerwehr, Veterinär oder Polizei. Solche Fälle treten, wie bereits beschrieben, eher selten auf - nichtsdestotrotz kann man sich als Pferdehalter nicht immer davon freisprechen, dass so etwas nicht auch geschehen kann. Die Pferdehaftpflichtversicherung ist bei Leibe nicht teuer, dafür werden aber mit hohen Versicherungssummen etwaige Personen- oder Sachschäden abgedeckt, wie bei den beiden Unfällen mit Verletzen und Todesopfern. Aber auch sogenannte Vermögensschäden deckt die Pferdehaftpflichtversicherung. Dieses ist dann der Fall, wenn wie bei der Blockade der Autobahn nur Kosten entstehen, aber keine Personen betroffen sind oder Sachen beschädigt wurden. Bildquelle: Bernd Boscolo, www.pixelio.de IAK GmbH Manfred Weiblen Horster Str. 26-28 46236 Bottrop m.weiblen@iakgmbh.de (02041) 77 44 7 - 46 http://www.vergleichen-und-sparen.de

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