Defekte Gasheizgeräte: Beim Austausch auf vorgeschriebene Abgasüberwachung achten
Von Oranier Heiztechnik GmbH
Defekte Geräte dürfen nur durch neue Heizautomaten ersetzt werden - Tausch "alt gegen alt" nicht mehr möglich
Gladenbach. ...
Defekte Geräte dürfen nur durch neue Heizautomaten ersetzt werden - Tausch "alt gegen alt" nicht mehr möglich
Gladenbach. - Beim Austausch defekter Gasheizgeräte - die etwa in vielen Mitwohnungen in älteren Gebäuden im Einsatz sind - wird aus Kostengründen oft auf noch funktionsfähige Altgeräte zurückgegriffen. "Ein vermeintlichen "Schnäppchen", etwa aus dem Internet, erweist sich jedoch in der Regel als teurer Fehlkauf", so Nikolaus Fleischhacker, Geschäftsführer der Oranier Heiztechnik GmbH. "Ältere Gasheizgeräte entsprechen nicht den gültigen Sicherheitsbestimmungen der Deutschen Vereinigung des Gas- und Wasserfaches (DVGW) und dürfen daher nicht mehr als Austauschgeräte für defekte Heizautomaten genutzt werden."
Der Grund: Ältere Geräte haben keine Vorrichtung zur Abgasüberwachung - diese ist jedoch in den "Technischen Regeln für Gasinstallationen" der DVGW für Gasheizgeräte verbindlich vorgeschrieben. Denn durch dieses Sicherheitsmerkmal wird verhindert, dass gesundheitsschädliche Abgase in den Wohnraum gelangen können: Ist etwa der Schornstein blockiert, wird ein Temperaturfühler über das aus der Strömungssicherung austretende Abgas erwärmt, die Gaszufuhr wird unterbrochen und das Gerät schaltet sich ab.
Abgasüberwachung kann nicht nachgerüstet werden
Da ältere Geräte nicht mit einer Vorrichtung zur Abgasüberwachung nachgerüstet werden können, bekommen nur neue Modelle bei der Abnahme durch den Schornsteinfeger "grünes Licht". Und die Investition in einen modernen Heizautomaten, beispielsweise von Oranier, rechnet sich gleich doppelt: Die Geräte entsprechen nicht nur den aktuellen Sicherheitsbestimmungen, sie sind außerdem deutlich energieeffizienter als ältere Modelle.
Das deutsche Traditionsunternehmen mit Sitz im hessischen Gladenbach bietet seinen Kunden außerdem einen ganz besonderen Service: Anhand der Gerätenummer können sie telefonisch erfragen, ob ihr Gasheizgerät der Marken "Oranier" oder "Justus" mit einer Vorrichtung zur Abgasüberwachung ausgestattet ist.
Weitere Informationen im Internet unter www.oranier.com.
Oranier Heiztechnik GmbH
Nikolaus Fleischhacker
Weidenhäuser Str. 1-7
35075
Gladenbach
oranier@dr-schulz-bc.de
+49 (0)6462-923-0
http://www.oranier.com
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29.11.2010
29. Nov 2010
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Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Nikolaus Fleischhacker, verantwortlich.
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