PortalDerWirtschaft.de



Suchmaschinenoptimierung mit PdW
mit Content-Marketing - Ihre News
English

Defekte Gasheizgeräte: Beim Austausch auf vorgeschriebene Abgasüberwachung achten


Von Oranier Heiztechnik GmbH

Defekte Geräte dürfen nur durch neue Heizautomaten ersetzt werden - Tausch "alt gegen alt" nicht mehr möglich Gladenbach. ...
Thumb Defekte Geräte dürfen nur durch neue Heizautomaten ersetzt werden - Tausch "alt gegen alt" nicht mehr möglich Gladenbach. - Beim Austausch defekter Gasheizgeräte - die etwa in vielen Mitwohnungen in älteren Gebäuden im Einsatz sind - wird aus Kostengründen oft auf noch funktionsfähige Altgeräte zurückgegriffen. "Ein vermeintlichen "Schnäppchen", etwa aus dem Internet, erweist sich jedoch in der Regel als teurer Fehlkauf", so Nikolaus Fleischhacker, Geschäftsführer der Oranier Heiztechnik GmbH. "Ältere Gasheizgeräte entsprechen nicht den gültigen Sicherheitsbestimmungen der Deutschen Vereinigung des Gas- und Wasserfaches (DVGW) und dürfen daher nicht mehr als Austauschgeräte für defekte Heizautomaten genutzt werden." Der Grund: Ältere Geräte haben keine Vorrichtung zur Abgasüberwachung - diese ist jedoch in den "Technischen Regeln für Gasinstallationen" der DVGW für Gasheizgeräte verbindlich vorgeschrieben. Denn durch dieses Sicherheitsmerkmal wird verhindert, dass gesundheitsschädliche Abgase in den Wohnraum gelangen können: Ist etwa der Schornstein blockiert, wird ein Temperaturfühler über das aus der Strömungssicherung austretende Abgas erwärmt, die Gaszufuhr wird unterbrochen und das Gerät schaltet sich ab. Abgasüberwachung kann nicht nachgerüstet werden Da ältere Geräte nicht mit einer Vorrichtung zur Abgasüberwachung nachgerüstet werden können, bekommen nur neue Modelle bei der Abnahme durch den Schornsteinfeger "grünes Licht". Und die Investition in einen modernen Heizautomaten, beispielsweise von Oranier, rechnet sich gleich doppelt: Die Geräte entsprechen nicht nur den aktuellen Sicherheitsbestimmungen, sie sind außerdem deutlich energieeffizienter als ältere Modelle. Das deutsche Traditionsunternehmen mit Sitz im hessischen Gladenbach bietet seinen Kunden außerdem einen ganz besonderen Service: Anhand der Gerätenummer können sie telefonisch erfragen, ob ihr Gasheizgerät der Marken "Oranier" oder "Justus" mit einer Vorrichtung zur Abgasüberwachung ausgestattet ist. Weitere Informationen im Internet unter www.oranier.com. Oranier Heiztechnik GmbH Nikolaus Fleischhacker Weidenhäuser Str. 1-7 35075 Gladenbach oranier@dr-schulz-bc.de +49 (0)6462-923-0 http://www.oranier.com

Kommentare

Bewerten Sie diesen Artikel
Bewertung dieser Pressemitteilung 5 Bewertung dieser Pressemitteilung 2 Bewertungen bisher (Durchschnitt: 3)
Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Nikolaus Fleischhacker, verantwortlich.

Pressemitteilungstext: 266 Wörter, 2290 Zeichen. Artikel reklamieren
Keywords
Diese Pressemitteilung wurde erstellt, um bei Google besser gefunden zu werden.

Tragen Sie jetzt Ihre kostenlose Pressemitteilung ein!