PortalDerWirtschaft.de



Suchmaschinenoptimierung mit PdW
mit Content-Marketing - Ihre News
English

NRW-Staatssekretärin: "Wohn- und Teilhabegesetz darf nicht zur Schließung von Wohngemeinschaften führen"


Von WIG Wohnen in Gemeinschaft NRW e.V.

Fachtagung: Anbieter ambulant betreuter Wohngemeinschaften sehen bürokratische Gefahren für die Selbstbestimmung pflegebedürftiger Menschen - NRW-Staatssekretärin Bredehorst erklärt Probleme bei der Umsetzung der Gesetze (WTG) zur "Herzensangelegenheit"

Anbieter ambulant betreuter Wohngemeinschaften in NRW sehen bürokratische Gefahren für die Selbstbestimmung pflegebedürftiger Menschen und begrüßten die Erklärung der NRW-Staatssekretärin Marlies Bredehorst auf einer Fachtagung im Wissenschaftspark Gelsenkirchen: ?Das Wohn- und Teilhabegesetz darf nicht zur Schließung von Wohngemeinschaften führen?. \r\n
Thumb "Die ambulant betreuten Wohngemeinschaften sind uns eine Herzensangelegenheit. Sie werden von der neuen Landesregierung in Nordrhein-Westfalen als zukunftsträchtige, quartiersnahe Lebensform gewertet, in denen die Selbstbestimmung älterer und pflegebedürftiger Menschen im Mittelpunkt gesetzlicher Regelungen steht. Das Wohn- und Teilhabegesetz darf nicht zur Schließung von Wohngemeinschaften führen. Probleme bei der Umsetzung werden abgefragt und das Gesetz muss - wenn erforderlich - nachgebessert werden. Denn es geht uns nicht darum, ambulante Wohngemeinschaften zu verhindern, sondern zu ermöglichen." Diese klaren Aussagen brachten NRW-Staatssekretärin Marlies Bredehorst vom Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter im November großen Applaus bei den 140 Teilnehmern einer Fachtagung zu den "Perspektiven ambulant betreuter Wohngemeinschaften in NRW" in Gelsenkirchen. Denn in der Praxis bringt die enge Auslegung der "Schutzvorschriften" die Gefahr, pflegebedürftige Menschen, die selbstbestimmt in selbstorganisierten Wohngemeinschaften leben wollen, "durch starre bürokratische Auflagen zu entmündigen und in ein fremdbestimmtes Korsett einzuschließen", wie Claudius Hasenau, Vorsitzender des Vereins wig Wohnen in Gemeinschaft NRW, reklamierte. "Normalität in einer Wohngemeinschaft bedeutet nicht, um zehn Uhr Fensterbilder zu basteln. Die Frage ist, was habe ich als gesunder Mensch zu Hause vormittags gemacht. Es muss auch o.k. sein, wenn ich mal nichts mache", brachte ein Workshopteilnehmer die Diskussion auf den Punkt. Vertreter von Pflegediensten, Vereinen, Wohngemeinschaften, Angehörigen, Heimaufsichten, Wohnungsbaugesellschaften, Politik, Architekten, Banken, Verbraucherschutz, Demenz-Servicezentren und Wohlfahrtsverbände aus NRW nahmen an der Fachtagung im Wissenschaftspark Gelsenkirchen teil. Die Veranstaltung, die die KCR GmbH nun zum zweiten Mal im Auftrage des wig e.V. organisiert hatte, dürfte damit das größte und bunteste Forum für ambulant betreute Wohnformen in Deutschland darstellen. Im Mittelpunkt der Tagung stand erneut das nordrhein-westfälische Wohn-und Teilhabegesetz WTG samt Umsetzungsvorgaben. Rechtsanwalt Dr. Lutz H. Michel kritisierte die ministeriellen Vorgaben als nicht zielführend. Die politische Zielsetzung, Pflege vom Menschen her zu denken, erfordere ein grundsätzliches Überdenken der Gesetzeslage. Selbstorganisierte ambulant betreute Wohngemeinschaften seien keine Betreuungseinrichtungen mit einem Gesamtversorgungsauftrag, der die Mitbestimmungs-Spielräume für den Einzelnen naturgemäß einenge. Das damit einhergehende Risiko der strukturellen Abhängigkeit, die als Begründung für die ordnungsrechtliche Schutzlage gelte, bestehe für Mieter von ambulant betreuten Wohngemeinschaften in der Regel nicht, führte Michel aus. Auf der Tagung wurden zahlreiche Unklarheiten bei der Handhabung von Ermessensspielräumen bei der Anwendung des WTG deutlich. So wies Torsten Bölting, InWIS GmbH, aus Sicht der Wohnungswirtschaft darauf hin, dass derzeit allein die rechtlichen Rahmenbedingungen der Verbreitung von Wohngemeinschaften als quartiersnahe Wohnform entgegenstehen: "Wohnungsunternehmen dürfen nicht Gefahr laufen, plötzlich als Betreiber einer Einrichtung zu gelten", erklärte der Ingenieur. Wirtschaftlichkeitsüberlegungen und Finanzierungsmodelle von Wilfried Brzyncek, GLS Bank, und Claudius Hasenau, wig, zeigten, dass ambulant betreute Wohngemeinschaften mit einstelliger Mieterzahl kaum wirtschaftlich organisiert werden können. Pflegedienste sollten Betreuungspauschalen vereinbaren, die an überprüfbare Leistungs- und Qualitätsvereinbarungen gekoppelt sind, empfahlen die Experten. Finanzielle Aspekte drängen sich auch bei weiteren Anwendungsbereichen ambulant betreuter Wohnformen in den Vordergrund. So sahen die Tagungsteilnehmer zwar den Bedarf, diese Wohnform auch etwa für jüngere Nicht-Demenzerkrankte, aber pflegebedürftige Menschen zu erschließen. Doch obwohl Angehörige und Mieter ersten Nischenangeboten gute Erfolge bescheinigten, berichteten Praktiker von Blockaden der Pflegeberatungen, die diese Angebote nicht weiter vermittelten: die Versorgung im Pflegeheim sei günstiger als die ambulante Betreuung. "Um Innovationen in der sozialen Versorgungsstruktur für pflegebedürftige Menschen zu ermöglichen, müssen wir neue Wege auszuprobieren, gute Ideen weiter geben und aus Erfahrungen Dritter lernen" betonte wig-Vorstand Claudius Hasenau abschließend. Der Verein will konkrete Verbesserungsvorschläge aus der Praxis gegenüber dem Ministerium vorschlagen. Erste Anhaltspunkte könnten, so Hasenau weiter, aus dem "Gelsenkirchener Modell" abgeleitet, das die Bewertungen einer Wohngemeinschaft aus der Sicht von Verwaltung, Kunden und Anbietern systematisch erfasst und regelmäßig darstellt. Auf der Fachtagung wurden zwei weitere Angebote zum Erfahrungsaustausch für Betreiber ambulant betreuter Wohngemeinschaften initiiert: eine Schreibwerkstatt am 11. Januar 2011, die in einem strukturierten Verfahren Erfahrungen, Erlebnisse und Einschätzungen von Menschen für einen Kundeninformationsbericht sammeln hilft, sowie einem Benchmarkingkreis für ambulant betreute Wohngemeinschaften, der am 26. Januar 2011 startet. Weitere Informationen dazu gibt es auch im Internet unter www.wig-nrw.de. WIG Wohnen in Gemeinschaft NRW e.V. Claudius Hasenau Hansemannstr. 16 45879 Gelsenkirchen 0209/9230528 www.wig-nrw.de Pressekontakt: vdB Public Relations Sabine von der Beck Munscheidstr. 14 45886 Gelsenkirchen info@vdbpr.de 0209.167-1248 http://www.vdbpr.de


Kommentare

Bewerten Sie diesen Artikel
Bewertung dieser Pressemitteilung 5 Bewertung dieser Pressemitteilung 2 Bewertungen bisher (Durchschnitt: 2.5)
Hinweis Sabine von der Beck">Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Sabine von der Beck, verantwortlich.

Pressemitteilungstext: 656 Wörter, 5665 Zeichen. Artikel reklamieren
Keywords
Diese Pressemitteilung wurde erstellt, um bei Google besser gefunden zu werden.

Tragen Sie jetzt Ihre kostenlose Pressemitteilung ein!