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Immobilien steuerfrei vererben - Gesetzgeber wird aktiv


Von Medienbüro Sohn

Düsseldorf, www.ne-na.de - Noch können viele Besitzer von Immobilien ihr Eigentum steuerfrei auf ihre Kinder übertragen – doch wie lange dies noch so sein wird, ist ungewiss. „Denn spätestens im Frühjahr 2005 wird das Bundesverfassungsgericht eine endgültige Entscheidung über die steuerliche Gleichbehandlung von Immobilien im Erbfall treffen. Danach wird aller Voraussicht nach der Gesetzgeber aktiv. Experten gehen davon aus, dass die Entscheidung der Karlsruher Richter dazu führen wird, dass der Gesetzgeber Immobilien im Erbfall künftig stärker belasten wird“, schreibt der Branchendienst „Erfolg“ der Düsseldorfer Unternehmensgruppe Investor und Treuhand http://www.investor-treuhand.de in seiner Juli-Ausgabe.
Thumb Denn noch immer werden Häuser und Grundstücke bei der Übertragung an die nächste Generation nicht wie alle anderen Vermögensarten auch nach dem Verkehrswert, sondern nach dem Jahresmietwert besteuert, der in den meisten Fällen rund 60 Prozent des Verkehrswertes nicht übersteigt. „Die steuerliche Privilegierung des Immobilienbesitzes im Erbfall wurde jedoch vom höchsten deutschen Gericht bereits in früheren Entscheidungen kritisiert. Durch eine frühzeitige Übergabe ihres Immobilienbesitzes können potenzielle Erblasser der künftig verschärften steuerlichen Regelung zuvorkommen“, so Erfolg. Eine Möglichkeit biete das Verschenken an spätere Erben. Eltern könnten sich in solchen Fällen das Wohnrecht, bei einer vermieteten Immobilie eventuell auch das Nießbrauchrechts auf Lebenszeit sichern, um auch nach der Schenkung unabhängig zu bleiben und sich eigene Mieteinkünfte zu sichern. „Durch eine geschickte Ausnutzung von Freibeträgen und die Aufteilung der Schenkung an mehrere Kinder sowie deren Lebenspartner lassen sich nach Ansicht von Experten auch größere Immobilien-Vermögen steuerfrei an die nächste Generation übertragen. Darüber hinaus kann es in solchen Fällen auch ratsam sein, Immobilien schrittweise an die nächste Generation zu übertragen“, führt Erfolg weiter aus. Dazu geben Fachleute noch einen dringenden Rat: So sollten sich Eltern minderjähriger Kinder unbedingt gegenseitig in einem Testament zum Alleinerben erklären. Damit könne man verhindern, dass im Todesfall einer der Ehepartner letztlich das Vormundschaftsgericht bis zur Volljährigkeit der Kinder über das Erbteil wache. Dies könne zu fatalen Folgen führen, wenn etwa der Hauptverdiener verstorben sei und die Immobilie verkauft werden müsse.


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