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MESONIC setzt neue Highlights im WINLine® LOH


Von MESONIC Software GmbH

Lohn- und Gehaltsabrechnungssoftware mit deutlich erweitertem Funktionsumfang

Gehaltsabrechnungssoftware mit deutlich erweitertem Funktionsumfang Seit Anfang des Jahres ist die Lohn- und Gehaltsabrechnung WINLine® LOHN aus dem Hause MESONIC um eine Vielzahl von wichtigen Modulen erweitert worden. So sind nun z.B. die Abrechnungen von Kurzarbeitergeld (KUG) und Altersteilzeitgeld (ATZ) ebenso möglich wie die Lohnpfändung. Im 4. Quartal 2004 wird auch die Funktionalität der elektronischen Datenübermittlung der Lohnsteuerdaten (ELSTER) umgesetzt, die zum 01.01.2005 gesetzlich verpflichtend wird.
Thumb WINLine® LOHN KUG (Kurzarbeitergeld) Die Zahlung von Kurzarbeitergeld kann notwendig werden, wenn der Arbeitgeber aufgrund konjunktureller Schwankungen die Arbeitnehmer nur noch zeitweise beschäftigen kann. Um die ausgefallene Arbeit dennoch zu entgelten, kann die Zahlung von Kurzarbeitergeld beim Arbeitsamt beantragt werden. WINLine® LOHN ATZ (Altersteilzeit) Dieses neue Modul ermöglicht die Lohn- und Gehaltsabrechnung nach dem Altersteilszeitgesetz. Der WINLine® LOHN berücksichtigt dabei zwei Arbeitszeitmodelle: das kontinuierliche Arbeitszeitmodell, welches die „klassische" Halbtagsbeschäftigung darstellt, und das so genannte Blockzeitmodell. Bei diesem werden zwei gleich große Zeitblöcke gebildet, die sich in eine Arbeitsphase und eine daran anschließende Freizeitphase gliedern. Selbstverständlich werden alle relevanten Informationen zur Altersteilzeit auch in der DEÜV berücksichtigt und in den Meldungen ausgegeben. WINLine® LOHN Pfändung Auch die Lohnpfändung ist ein neues Modul in WINLine® LOHN. Eine Lohnpfändung ist die Zwangsvollstreckung in das Arbeitseinkommen des Schuldners. In WINLine® LOHN Pfändung erfolgt die Pfändungsermittlung nach den §§ 850 bis 850k der Zivilprozessordnung (Pfändungstabelle). Es werden Sachpfändungen als auch Unterhaltspfändungen berücksichtigt. Elektronische Steuererklärung (ELSTER) Ab 01.01.2005 wird ElsterLohn – die sichere elektronische Übermittlung von Steuerdaten im Bereich der Lohnsteuerbescheinigungen - für alle Unternehmen Pflicht. Rechtzeitig zum Jahreswechsel 2004/2005 wird eine ELSTER-fähige Version von WINLine® LOHN zur Verfügung stehen, mit deren Hilfe die Lohnsteuerdaten elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt können.

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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Claudia Harth, verantwortlich.

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