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VEPRO bietet Teleradiologie nach aktuellsten Auflagen


Von VEPRO AG

Pfungstadt, 17.09.04 – Mit den neuen Möglichkeiten der Telemedizin im digitalen Zeitalter können heute wesentliche Ziele im deutschen Gesundheitssystem wie Kostenreduktion, Effizienzsteigerung und flächendeckende, fortschrittliche Versorgung aller Patienten verbessert umgesetzt werden. Von der Teleradiologie, die sich durch die besonderen Anforderungen und Bedürfnisse der Radiologie als eigener Bereich aus der Telemedizin gebildet hat, profitiert nun auch als eine der ersten deutschen Praxen die Röntgenpraxis Dr. Nährig im Paritätischen Krankenhaus Gransee. Mit einem fortschrittlichen PACS der VEPRO AG, die seit über 20 Jahren als internationaler Vorreiter für innovative IT-Lösungen auf dem medizinischen Markt vertreten ist, konnte mit der implementierten teleradiologischen Lösung eine schnelle, sichere und zuverlässige Anbindung des Krankenhauses Gransee an das Unfallkrankenhaus Berlin geschaffen werden. Dabei ist das wesentliche Ziel die Verbesserung der Patientenversorgung in Notfällen.
Thumb Die Röntgenpraxis von Dr. Nährig im Krankenhaus Gransee ist eine der ersten Kliniken Deutschlands, die mit offizieller Genehmigung des Landes Teleradiologie gemäß der Röntgenverordnung betreiben darf. Mit der Implementierung eines VEPRO PACS realisierte die VEPRO AG die anspruchsvolle teleradiologische Lösung für die drei Vertragspartner Röntgenpraxis, Krankenhaus Gransee und Unfallklinik Berlin. „Die Hürden, die der Gesetzgeber zur Ausübung von Teleradiologie den IT-Herstellern und den Betreibern seit dem ersten Juli in der Röntgenverordnung setzt, sind hoch. Zu den grundlegenden Voraussetzungen zählt z.B., dass eine Modalität am Untersuchungsort ist, welches von einer Fachkraft mit vollem radiologischen Kenntnisumfang bedient wird. Des Weiteren muss eine schnelle, stabile Leitung zur Übermittlung der Bilddaten vorhanden und auf der Empfängerseite ein Radiologe präsent sein, der die Bilder fachkundig beurteilen und seinen Befund zurück übermitteln kann.“ erklärt die VEPRO AG. „Zusätzlich sind die Auflagen der Röntgenverordnung, § 3 Abschnitt 4, zu befolgen: Als IT-Hersteller muss man das nötige Fachwissen mitbringen um solche übergreifenden Projekte technisch realisieren zu können. Zum Beispiel hat der Lösungsanbieter dafür Sorge zu tragen, dass eine Standarduntersuchung innerhalb von 10 Minuten in voller DICOM Befundqualität übertragen werden kann, um die zeitgerechte Versorgung der Patienten zu gewährleisten.“ Alle Daten, die in der Röntgenpraxis mit dem VEPRO PACS von den Modalitäten akquiriert und gespeichert werden, sind schnell und sicher über eine Standleitung zur Unfallklinik Berlin übertragbar. Dabei wird das Internet mit einer S-DSL-Leitung als "Trägermedium" eingesetzt, auf dessen Basis VPN (Virtual Private Network) eine sichere Tunnelverbindung erstellt, die nur von autorisierten Ärzten und Mitarbeitern an Telearbeitsplätzen oder an Heimarbeitsplätzen genutzt werden kann. Mit 2 Mbit pro Sekunde sorgt die symmetrische Anbindung für sekundenschnelle Datenübertragung. Damit ist eine zeitgerechte Verfügbarkeit radiologischer Bilder zur Interpretation für den Not-, Wochenend- und Nachtdienst gewährleistet. „Unter den neusten Auflagen der Röntgenverordnung, die seit 01.Juli 2004 rechtskräftig sind, sind wir in unserem Raum die erste deutsche Praxis, die mit der Teleradiologielösung und dem PACS der Firma VEPRO alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt und deshalb auch ohne Probleme die Genehmigung zur Ausübung von Teleradiologie von der Länderbehörde erhalten hat.“ erklärt Dr. Nährig.

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