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OLG-Düsseldorf hebt Bußgeldbescheide gegen Grünen Punkt und BDE auf


Von Medienbüro Sohn

Konkurrenten des Dualen Systems reagieren gelassen

Mainz/Düsseldorf - Das Bundeskartellamt hatte im Januar 2003 gegen DSD, BDE und zwei Entsorgungsbetriebe einen Bußgeldbescheid verhängt, da diese zum Boykott gegen das von der Landbell AG angebotene Entsorgungssystem aufriefen, um den Markteintritt des Mainzer Unternehmens zu verhindern. Das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) hat diesen Vorwurf gegen die Betroffenen in seinem jüngsten Urteil entkräftigt und die Bußgeldbescheide aufgehoben.
Thumb Der DSD-Konkurrent Landbell nimmt das OLG-Urteil mit Gelassenheit zur Kenntnis und wartet auf die schriftliche Urteilsbegründung. Für Landbell und den inzwischen liberalisierten Markt der dualen Systeme insgesamt habe die Gerichtsentscheidung keine Bedeutung: "Der Markt der dualen Systeme ist längst nicht mehr in der Phase des ersten Wettbewerbs, als die Landbell AG das damalige DSD-Monopol aufsprengte", betont Landbell-Chef Wolfgang Schertz. "Nach dem lange geforderten Markteintritt der Landbell AG im August 2003 befinden wir uns inzwischen in einem marktwirtschaftlichen Miteinander mehrerer Marktteilnehmer. Die frühere Abwehrhaltung gegen Wettbewerb ist einer Koexistenz verschiedener dualer Systeme gewichen. DSD hat sich selbst vor kurzem für mehr Wettbewerb ausgesprochen und wird seine Strukturen entsprechend ändern, was wir sehr begrüßen. Ein wesentlicher Schritt zum ungehinderten Wettbewerb ist damit geschafft - was künftig zählen wird, ist der marktwirtschaftliche Wettbewerb um faire Preise und den besten Service", führt Schertz weiter aus. Das aktuelle Urteil des OLG ändere auch nichts an den klaren Vorgaben der EU-Kommission bei der Koexistenz verschiedener dualer Entsorgungssysteme im Markt. In ihrer Entscheidung vom 17. September 2001 bestätigt die EU-Kommission den Grundsatz des Wettbewerbs zwischen dualen Systemen durch ungehinderten Marktzugang und Mitbenutzung von Sammeleinrichtungen durch Wettbewerber des Grünen Punktes. Aus der knappen Presseerklärung des Oberlandesgerichts gehe zudem nicht hervor, warum das von der Kartellbehörde als kartellrechtlich verbotener Boykottversuch gewertete Vorgehen der DSD und der anderen Beteiligten jetzt vom OLG als nicht unbillig gewertet werde und wie dies mit den Vorgaben der EU-Kommission vereinbar sei. Da somit Fragen offen blieben, werde die ausführliche Urteilsbegründung des OLG Düsseldorf mit Interesse erwartet, so Landbell in einer Pressemitteilung. Die Ankündigung des Grünen Punktes, die Gesellschafterstruktur zu bereinigen, ist nach Expertenmeinung eine Reaktion auf die harte Vorgehensweise des Kartellamtes und der EU-Kommission. Daran ändere auch die OLG-Entscheidung nichts. Der DSD-Konzern, so die Kritik des Darmstädter Echo, hatte in der Vergangenheit nach Gutsherrenart entschieden, wie der Wettbewerb bei der Abfalltrennung zu regeln sei. "Doch seit sich Wettbewerber zur Wehr setzen, ist die DSD-Vorstandsetage mittlerweile gegenüber dem Bundeskartellamt auf Schmusekurs gegangen, um eine drohende Zerschlagung abzuwenden", so das Darmstädter Echo. Freiwillig hätten die Hüter der Gelben Tonnen und Säcke ihre Pfründe nicht abgegeben.


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