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Ab Juli gelten vereinfachte Gesetze für die elektronische Rechnungsstellung


Von d.velop AG

Unternehmen können auf die qualifizierte Signatur oder EDI verzichten, wenn sie interne Prüfverfahren einsetzen

Thumb (Gescher, 11.04.2011) Ab dem 1. Juli 2011 gelten vereinfachte gesetzliche Bedingungen für den elektronischen Rechnungsversand, indem auf eine bisher notwendige qualifizierte digitale Signatur oder EDI verzichtet werden kann. Darauf weist der ECM-Anbieter d.velop hin. Diese gesetzliche Änderung mit einer Gleichstellung von Papier- und elektronischen Rechnungen dient dazu, den technischen Aufwand der Unternehmen bei der Nutzung des e-Invoicing zu beschränken. d.velop erwartet als Folge der Gesetzeskorrektur, dass die Nachfrage nach Lösungen zur Digitalisierung von Rechnungsprozessen deutlich anziehen wird. Die im Rahmen des Steuervereinfachungsgesetzes beschlossenen neuen rechtlichen Regelungen gelten für alle Unternehmensumsätze, die ab dem 1. Juli 2011 getätigt werden. Initiiert wurden sie durch eine Vorgabe der EU aus dem letzten Jahr, nach der es nicht mehr zwingend erforderlich sein soll, elektronische Rechnungen entweder mit einer qualifizierten digitalen Signatur zu versehen oder über EDI zu verschicken. Beide Verfahren haben unverändert Gültigkeit und werden vom Gesetzgeber als besonders geeignete Verfahren für elektronische Rechnungen herausgestellt, die Unternehmen können nun jedoch eine dritte Variante wählen. Sie besagt, dass die Unternehmen nur noch die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit des Inhalts der Rechnungen gewährleisten müssen. Dies könne durch jegliche innerbetriebliche Kontrollverfahren erreicht werden, die einen verlässlichen Prüfpfad zwischen Rechnung und Leistung schaffen können, wird in dem Gesetz beschrieben. „Mit der neuen Regelung hat die Politik den Firmen einen großen Gefallen getan, weil der Zwang zur Rechnungssignatur bisher eine der entscheidenden Hürden bei der Digitalisierung der Rechnungsprozesse für die Unternehmen darstellte“, urteilt Mario Dönnebrink, Leiter Marketing bei der d.velop AG. Er erwartet auch positive Effekte für das eigene Unternehmen, da nun die Investitionsbereitschaft in Lösungen zur elektronischen Rechnungsverarbeitung deutlich steigen wird. „Es ist eine dynamisch steigende Kettenreaktion zu erwarten, weil der elektronische Versand von Rechnungen im B2B-Bereich zwangsläufig bei den empfangenden Unternehmen eine wachsende Bereitschaft erzeugen wird, durch eine elektronische Rechnungseingangsverarbeitung Prozessverbesserungen bei den digital eingehenden Dokumenten zu realisieren. „Außerdem ist sowieso eine elektronische Archivierung dieser Rechnungen erforderlich, derzufolge zwangsläufig Investitionseffekte entstehen“, erwartet Dönnebrink. Gleichzeitig erwartet er durch den Verzicht auf die Signatur eine steigende Akzeptanz für elektronische Rechnungsprozesse. „Sie werden spürbar an Zustimmung gewinnen, weil ein günstigeres Verhältnis von technischem Aufwand und betriebswirtschaftlichem Nutzen entsteht.“ Gegenüber Papierrechnungen bietet das e-Invoicing den Unternehmen erhebliche Vorteile. Dazu gehört, dass es sich durch automatische Prüfungs- und Freigabeworkflows einfacher in die Verwaltungsprozesse integrieren lässt und geringere Prozesskosten in den Firmen erzeugt. Zudem entfallen die Druck- und Portokosten. Nach den Schätzungen verschiedener Studien können die Unternehmen europaweit durch die elektronische Rechnungsbearbeitung einen höheren zweistelligen Milliardenbetrag in Euro sparen. Über die d.velop AG: Die 1992 gegründete d.velop AG mit Sitz im nordrhein-westfälischen Gescher entwickelt und vermarktet Software, die dokumentenbasierte Geschäfts- und Entscheidungsprozesse in Unternehmen/Organisationen optimiert. Neben der strategischen Plattform d.3 – einer modularen Enterprise Content Management (ECM) Lösung – entwickelt die d.velop AG mit der Produktlinie ecspand Services und Lösungen für Microsoft SharePoint, die dort die Funktionsbereiche ECM und DMS vervollständigen. Kernfunktionen beinhalten eine automatisierte Posteingangsbearbeitung mit selbstlernender Dokumentenklassifizierung, eine effiziente Dokumentenverwaltung und -archivierung sowie die komplette Ablaufsteuerung der Prozesse. So beschleunigt d.3 Abläufe, vereinfacht Entscheidungen und verbessert nachhaltig die Wettbewerbsfähigkeit. Die hohe Qualität der Projekte resultiert aus der Kompetenz der mehr als 330 Mitarbeiter der d.velop Gruppe (d.velop AG und d.velop competence center) sowie der weltweit rund 150 Partnerunternehmen im d.velop competence network. Das überzeugte bisher über 760.000 Anwender bei mehr als 2.700 Kunden wie ESPRIT, Werder Bremen, Tupperware Deutschland, EMSA, HRS Hotel Reservation Service, die Stadt München, die Deutsche BKK, die Basler Versicherung, die Universal-Investment-Gesellschaft oder das Universitätsklinikum Tübingen. Vorstand der d.velop AG ist Christoph Pliete. denkfabrik groupcom GmbH Wilfried Heinrich Pastoratstraße 6 D-50354 Hürth Telefon: +49 2233 6117-72 Telefax: +49 2233 6117-71 wilfried.heinrich@denkfabrik-group.com http://www.denkfabrik-group.com

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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Bernhard Dühr, verantwortlich.

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