Im Rahmen der Purchase Price Allocation (PPA) wird eine Differenz zwischen Kaufpreis und Eigenkapital den miterworbenen immateriellen Vermögenswerten zugeordnet.
Im Rahmen der Purchase Price Allocation (PPA) wird eine Differenz zwischen Kaufpreis und Eigenkapital den miterworbenen immateriellen Vermögenswerten zugeordnet. Bei einer Unternehmensakquisition ist der Kaufpreis in der Regel höher, wie das erworbene Eigenkapital. ...
Bei einer Unternehmensakquisition ist der Kaufpreis in der Regel höher, wie das erworbene Eigenkapital. Hier kommt dann die Purchase Price Allocation (PPA) ins Spiel. Aufgabe der Purchase Price Allocation (PPA) ist insbesondere die Bewertung von bisher nicht bilanzierten immateriellen Vermögenswerten. Generelles Ziel der Purchase Price Allocation (PPA) ist die Bewertung der Vermögenswerte und Schulden mit ihrem Markwert am Akquisitionsstichtag. Die immateriellen Vermögenswerte, die bei einer Purchase Price Allocation (PPA) Gegenstand einer Bewertung sein können, umfassen beispielsweise: Auftragsbestand, Kundenstamm, Technologien, Patente, Vertriebstrukturen oder günstige Einkaufs- oder Lieferkonditionen. Die Bewertung im Rahmen der Purchase Price Allocation (PPA) ist häufig ein sehr komplexes Thema. Dabei kommen bei der Purchase Price Allocation (PPA) verschiedenste Verfahren zur Anwendung, die die Berater der www.fas-ag.de zielorientiert mit den Mandanten erarbeiten. Das einfachste Verfahren für eine Purchase Price Allocation (PPA) ist der Rückgriff auf vergleichbare Transaktionen am Markt. Liegen solche Transaktionen nicht vor, so wird bei der Purchase Price Allocation (PPA) auf andere Bewertungsverfahren, wie Multiplikatoren- oder Diskontierungsverfahren zurückgegriffen. Die Purchase Price Allocation (PPA) hat ihr Kerngebiet zwar bei den Unternehmenserwerben, sie kann jedoch auch genutzt werden um Kapitalgebern aufzuzeigen, welche stillen Reserven in den immateriellen Vermögenswerten eines Unternehmens schlummern.
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19.04.2011
19. Apr 2011
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