PortalDerWirtschaft.de



Suchmaschinenoptimierung mit PdW
mit Content-Marketing - Ihre News
English

Neue Bürokratie: Arbeitgeber müssen Kinder zählen!


Von ADP

Thumb Bürokratieabbau bleibt ein frommer Wunsch. Ab 1.1.2005 sind die Arbeitgeber dafür verantwortlich, dass alle Kinder Ihrer Mitarbeiter bei der Berechnung der Pflegeversicherung berücksichtigt werden. Kinder-Berücksichtungsgesetz heißt das neue Bürokratiemonster. Danach wird für Kinderlose ein Beitragszuschlag in der gesetzlichen Pflegeversicherung Höhe von 0,25% fällig. Ausgenommen sind Mitarbeiter ohne Kinder, die vor dem 1.1.1940 geboren sind und Mitarbeiter, die das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Einfach ist es nur, wenn die Kinder aus der Lohnsteuerkarte hervorgehen. Aber auch bei Stief-, Pflege- und Adoptiveltern kann der Zuschlag entfallen, wenn die Elterneigenschaft nachgewiesen wird. Der Nachweis ist für die Dauer des die Beitragszahlung zur Pflegeversicherung begründenden Versicherungsverhältnisses aufzubewahren und darüber hin-aus bis zum Ablauf von weiteren vier Kalenderjahren. Natürlich ist der Arbeitgeber voll in der Haftung, wenn er hier Fehler macht, die zu einer falschen Beitragsberechnung führen. Deshalb unser Rat: Übertragen Sie die Lohn- und Gehaltsab-rechnung schnellstmöglich einem Experten, der alle gesetzlichen Anforderungen für Sie erfüllt und bei entsprechender Vertragsgestaltung für entsprechende Schäden haftet. Mit dem ADP Personal Partner steht Ihnen ein erfahrener Abrechnungsexperte kompetent zur Seite der alle anfallenden Arbeiten rund um die laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung erledigt. Schaffen Sie sich mehr Freiraum für Wert schöpfende Aufgaben und überlassen Sie diesen Bereich den Experten von ADP Personal Partner. ADP gehört zu den führenden Dienstleistern für Lohn- und Gehaltsabrechnung und ist weltweit die Nummer 1 für Services und HR-Lösungen im Personalwesen. In Deutschland wird bereits jede 5. Lohn- und Gehaltsabrechnung mit Produkten und Services von ADP erstellt. Das ADP Personal Partner Programm ist die Plattform für Outsourcing von HR Dienstleistungen für den Mittelstand. Maßgeschneiderte HR-Dienstleistungslösungen und Kundennähe sind Programm. Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.heuer-personal.de , dort können Sie auch ein Merkblatt für Arbeitnehmer downloaden.


Kommentare

Bewerten Sie diesen Artikel
Bewertung dieser Pressemitteilung 5 Bewertung dieser Pressemitteilung 2 Bewertungen bisher (Durchschnitt: 3)
Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Karl-Heinz Heuer, verantwortlich.

Pressemitteilungstext: 276 Wörter, 2225 Zeichen. Artikel reklamieren
Keywords
Diese Pressemitteilung wurde erstellt, um bei Google besser gefunden zu werden.

Tragen Sie jetzt Ihre kostenlose Pressemitteilung ein!