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Lexmark geht gegen Fälschungen und Markenrechtsverletzungen vor


Von Lexmark Deutschland GmbH

Thumb DIETZENBACH, 19. Juli 2011 – Lexmark hat heute zwei aktuelle europäische Urteile zu Fälschungen und Markenrechtsverletzungen in Griechenland und in der Türkei bekannt gegeben. Das Unternehmen setzt seine Strategie fort, mit allen zur Verfügung stehenden rechtlichen Mitteln gegen diejenigen vorzugehen, die gegen die Markenrechte oder Patente von Lexmark verstoßen. Damit bezieht der Druckerhersteller unmissverständlich Stellung gegenüber Personen oder Firmen, die versuchen, seine Kunden zu betrügen. In der Türkei führten die Verfahren wegen Fälschung und Markenrechtsverletzung in Zusammenhang mit Laserdruckerkartuschen von Lexmark zur Verurteilung. Im Rahmen einer Razzia, die gemeinsam mit den örtlichen Behörden durchgeführt wurde, ließen sich eine Vielzahl gefälschter Lexmark Verkaufsverpackungen für Verbrauchsmaterialien sicherstellen. Unter der beschlagnahmten Ware befanden sich auch Produktionsmaterialien und Zubehör für die Herstellung dieser Produkte. Auch in Griechenland kam es jüngst wegen Markenrechtsverletzungen zur Verurteilung. Grund war der Verkauf gefälschter Tintenpatronen. Nach einer Reihe von Verbraucherbeschwerden konnte ein von Lexmark beauftragtes Unternehmen nachweisen, dass zwei Einzel- und ein Großhändler in den Fall verwickelt waren. Verhaftungen, Verurteilungen, Strafen sowie eine nicht unerhebliche Entschädigungszahlung an Lexmark waren die Folge.


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