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Trotz ELENA-Stopp: Monatliche Meldungen laufen weiter


Von Haufe-Lexware

Das Bundeswirtschaftsministerium und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales haben sich geeinigt: ELENA soll schnellstmöglich beendet werden. Haufe-Lexware, Anbieter der Entgeltabrechnungssoftware Lexware lohn+gehalt, empfiehlt den Arbeitgebern, bis zur endgültigen Klärung der Gesetzeslage weiterhin die ent¬sprechenden Meldungen zu übermitteln.
Thumb Freiburg, 20. Juli 2011. Das Bundeswirtschaftsministerium und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales haben sich geeinigt: ELENA soll schnellstmöglich beendet werden. Haufe-Lexware, Anbieter der Entgeltabrechnungssoftware Lexware lohn+gehalt, empfiehlt den Arbeitgebern, bis zur endgültigen Klärung der Gesetzeslage weiterhin die entsprechenden Meldungen zu übermitteln. Der Gesetzentwurf zur Aufhebung des ELENA-Verfahrens wurde vom Bundeswirtschaftsministerium vorbereitet und dem Parlament vorgelegt. Die Begründung für den Stopp: die fehlende Verbreitung der qualifizierten elektronischen Signatur und die damit nicht ausreichende Gewährleistung des Datenschutzes. Das entsprechende Gesetz soll noch im Laufe dieses Jahres verabschiedet werden. Sobald das der Fall ist, wird Haufe-Lexware laut Produktmanager Michael Baur alle Änderungen in der nächsten Version der Software Lexware lohn+gehalt berücksichtigen. Konsequenzen für Arbeitgeber Die Zentrale Speicherstelle (ZSS) hat signalisiert, dass die Sendungsprüfung bis zur Ent-scheidung über das Gesetz aufgehoben werden soll. Aber: "Noch gilt, dass ELENA-Meldungen monatlich übermittelt werden müssen. Senden Arbeitgeber nun keine Meldungen mehr, und bleibt das Gesetz doch bestehen, müssen sie die fehlenden Monate nachmelden", erklärt Baur. Der Experte rät deshalb, die Entgelte weiterhin monatlich zu melden. Wie geht es weiter? Die wirtschaftlichen Investitionen im Rahmen der Entwicklung von ELENA sollen nicht verloren gehen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales prüft ein Konzept, wie die Strukturen des elektronischen Arbeitgebermeldeverfahrens weiter genutzt werden können. Aus dem erworbenen Know-how soll künftig ein einfacheres und unbürokratischeres Meldeverfahren zur Sozialver-sicherung entwickelt werden. Die bereits gemeldeten Daten sind bei der ZSS gespeichert. Sobald über das ELENA-Verfahren gesetzlich entschieden ist, werden die vorhandenen Daten unverzüglich gelöscht. Dies betrifft insgesamt bislang über 500 Millionen Datensätze. Haufe-Lexware Hille Kück Munzinger Str. 9 79111 Freiburg 0761 898 3184 www.haufe-lexware.com presse@haufe-lexware.com Pressekontakt: PR von Harsdorf Heide Witte Rindermarkt 7 80331 München hw@pr-vonharsdorf.de 089 189087334 http://www.pr-vonharsdorf.de


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