PortalDerWirtschaft.de



Suchmaschinenoptimierung mit PdW
mit Content-Marketing - Ihre News
English

"Wanted - dead or alive": Warum Kopfgeldprämien im Web nicht funktionieren


Von Trend Micro Deutschland GmbH

Ein Kommentar von Günter Untucht, Justiziar beim IT-Sicherheitsanbieter Trend Micro

Eigentlich ist die Idee einleuchtend: Warum sollten nicht auch in der Online-Welt Kopfgeldprämien funktionieren, um Gangster dingfest zu machen? Die Antwort: Weil es in der Regel keine Zeugen gibt, weil in der Untergrundwirtschaft mafiöse Strukturen am Werk und deshalb die ausgesetzten Prämien viel zu niedrig sind. Was wir brauchen, sind höhere Belohnungen ? und am besten gleich Zeugenschutzprogramme mit dazu.
Thumb Hallbergmoos, 27. Juni 2011. Eigentlich ist die Idee einleuchtend: Warum sollten nicht auch in der Online-Welt Kopfgeldprämien funktionieren, um Gangster dingfest zu machen? Die Antwort: Weil es in der Regel keine Zeugen gibt, weil in der Untergrundwirtschaft mafiöse Strukturen am Werk und deshalb die ausgesetzten Prämien viel zu niedrig sind. Was wir brauchen, sind höhere Belohnungen - und am besten gleich Zeugenschutzprogramme mit dazu. Bereits seit 2003 setzt Microsoft Prämien auf Hinweise aus, die zur Ergreifung krimineller Online-Gangster oder -Banden führen. Auch andere Unternehmen wie zum Beispiel der Software-Anbieter SCO sind diesem Beispiel gefolgt. Und auch die Summen, die hier im Spiel sind, sind nicht unbedeutend. In der Regel handelt es sich um Beträge in der Größenordnung von 250.000 US-Dollar (knapp 175.000 Euro). Dennoch übersteigt die Zahl der ungelösten Fälle die der Erfolge. In der Tat ist es meines Wissens nur wenige Male gelungen, auf dem Weg der Kopfgeldprämie Cyberkriminelle zu erwischen. 2005 teilten sich zwei Personen eine Prämie von 250.000 US-Dollar für Informationen, die zur Verurteilung von Sven Jaschan, dem kriminellen Autor des Sasser-Wurms, führten. Damit Online-Gangster überführt werden, bedarf es immer mehr des Wissens von Insidern. Denn nur sie werden in der Regel Zeuge der Online-Verbrechen. In der realen Welt ist das anders; hier stehen die Chancen wesentlich höher, dass Unbeteiligte zufällig etwas von kriminellen Handlungen oder von damit in Verbindung stehenden Dingen und Aktionen mitbekommen. Wegen der mafiösen Strukturen des Cyber-Untergrunds ist es für Tippgeber sehr gefährlich, unter Umständen sogar lebensgefährlich, ihr Wissen preiszugeben. Angesichts des Risikos und der Gewinnmöglichkeiten der Online-Gangster sind die ausgesetzten Belohnungen einfach viel zu niedrig, um erfolgreich zu sein. Die Schlussfolgerung ist einfach: Die Prämien müssten deutlich aufgestockt werden. Das wird aber alleine nicht ausreichen. Wir müssen vielmehr international auch über Kronzeugenregelungen nachdenken, aufbauend auf den Erfahrungen im Kampf gegen die "Offline"-Mafia. Nur wenn das Leben der Tippgeber und ihrer Angehörigen sicher ist, kann der materielle Anreiz groß genug sein, dass sie ihre bisherige Untergrundkarriere beenden und nach dem Seitenwechsel ein neues Leben beginnen. Über Günter Untucht Günter Untucht leitet seit Anfang 2006 die EMEA-weite Rechtsabteilung von Trend Micro. Bevor er im Jahr 1990 seine beruflichen Interessen auf die IT-Industrie verlagerte, hatte er unter anderem als leitender Justitiar in einem US-amerikanischen Pharmakonzern gearbeitet und war Vorstandsmitglied eines Industrieverbandes. Anschließend war Untucht unter anderem bei Compaq Computer sowie bei BearingPoint (früher: KPMG Consulting). Trend Micro Deutschland GmbH Peter Höger Zeppelinstraße 1 85399 Hallbergmoos 0811-88990700 http://www.trendmicro.de/ peter_hoeger@trendmicro.de Pressekontakt: phronesis PR GmbH Marcus Ehrenwirth Ulmer Straße 160 86156 Augsburg ehrenwirth@phronesis.de 0821-444800 http://www.phronesis.de/


Kommentare

Bewerten Sie diesen Artikel
Bewertung dieser Pressemitteilung 5 Bewertung dieser Pressemitteilung 2 Bewertungen bisher (Durchschnitt: 4)
Hinweis Marcus Ehrenwirth">Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Marcus Ehrenwirth, verantwortlich.

Pressemitteilungstext: 400 Wörter, 3151 Zeichen. Artikel reklamieren
Keywords
Diese Pressemitteilung wurde erstellt, um bei Google besser gefunden zu werden.

Tragen Sie jetzt Ihre kostenlose Pressemitteilung ein!