GAMEplaces BUSINESS & LEGAL im August: 'Alles Online oder was?'
Von GAMEplaces c/o Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH
Am 10. August geht Dr. Andreas Lober Rechtsfragen nach, die sich aus der Online-Distribution von Spielen ergeben.
Am 10. August geht Dr. Andreas Lober Rechtsfragen nach, die sich aus der Online-Distribution von Spielen ergeben. Frankfurt am Main, 2. ...
Frankfurt am Main, 2. August 2011 - Heutzutage verfügen die meisten Spiele über Online-Funktionen: Viele werden online vertrieben, andere können kostenlos downgeloadet oder im Browser gespielt werden. Als eines der am schnellsten wachsenden Segmente des Marktes werfen die Online-Spiele jedoch zahlreiche Rechtsfragen auf: Worin unterscheidet sich also der Online-Vertrieb von der klassischen Distribution? Wie müssen die Vertragbedingungen gestaltet werden und welche gesetzlichen Rahmenbedingungen gilt es zu beachten? Bei GAMEplaces BUSINESS & LEGAL am 10. August geht Dr. Andreas Lober von der Frankfurter Kanzlei Schulte Riesenkampff diesen und weiteren Fragestellungen nach, die sich aus der Online-Distribution von Spielen ergeben.
Wie jede Gemeinschaft bedarf auch eine Online-Community verbindlicher Regeln. Unfaires Spielverhalten oder gar Gesetzesverstöße innerhalb dieser nicht selten einige hunderttausend oder gar Millionen Spieler umfassenden Gemeinschaften müssen geahndet werden können. Verständlicherweise bestehen die Betreiber auf einer Art virtuellen Hausrecht, für das sämtliche Spielregeln jedoch in eine Rechtsform gegossen werden müssen. Dies sei bei Online-Spielen möglich, da es eine direkte Vertragsbeziehung zwischen Spieler und Anbieter gebe, so Lober.
Ein weiteres Beispiel für einen speziellen Regulierungsbedarf ist der Einsatz virtueller Währungen: Zahlreiche der kostenlos erhältlichen Online-Spiele finanzieren sich durch kostenpflichtige "Premium Features". Häufig werden diese von den Spielern mittels einer virtuellen Währung bezahlt, die sie zuvor für echtes Geld erworben haben. "Je nach Ausgestaltung kann eine solche virtuelle Währung ein Fall für die Bankaufsicht sein; auch das Verbot illegalen Glücksspiels ist zu beachten, wenn diese nach dem Zufallsprinzip ausgespielt wird", so Lober.
Dr. Andreas Lober ist Rechtsanwalt und Partner bei der Schulte Riesenkampff Rechtsanwaltsgesellschaft in Frankfurt am Main. Er studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Tübingen und Aix-en-Provence (FR) und promovierte über Jugendschutz bei Computerspielen. Er berät führende Unternehmen aus der Gamesbranche, u.a. bei der Implementierung neuer Geschäftsmodelle, dem Schutz geistigen Eigentums, der Vertragsgestaltung und in Gerichtsverfahren. Zudem veröffentlicht Dr. Lober regelmäßig zu aktuellen Rechtsfragen aus seinem Tätigkeitsbereich und hält Vorträge im In- und Ausland. Das JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien sieht ihn seit Jahren als einen "führenden Kopf für Games-Recht".
GAMEplaces BUSINESS & LEGAL am Mittwoch, 10. August 2011
Ort: IHK Frankfurt am Main, Börsenplatz 4, 60313 Frankfurt am Main
Uhrzeit: 8:00 - 10:00 Uhr
Teilnahme: nach Anmeldung auf http://www.gameplaces.de/ kostenlos
GAMEplaces c/o Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH
Manuela Schiffner
Hanauer Landstr. 126 - 128
60314 Frankfurt am Main
069.212 36213
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Pressekontakt:
büro für gelungene kommunikation - rebecca gerth
Rebecca Gerth
Kastanienallee 73
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r.gerth@gameplaces.de
030.28599339
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02.08.11
02. Aug 11
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Pressemitteilungstext: 373 Wörter, 3177 Zeichen. Artikel reklamieren
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