Brief-Robinsonliste des Deutschen Dialogmarketing Verbands feiert 40. Geburtstag
Von DDV Deutscher Dialogmarketing Verband e. V.
Verbraucherschutzinstrument Nummer 1 gegen unerwünschte adressierte Briefwerbung
(ddp direct) Seit 1971 bietet sie deutschen Verbrauchern zuverlässigen Schutz gegen unerwünschte adressierte Werbepost: die Brief-Robinsonliste des Deutschen Dialogmarketing Verbands (DDV). Als erste und älteste Werbesperrliste verfügt sie mittlerweile über 760.000 Einträge. Tendenz steigend, denn pro Quartal kommen im Durchschnitt knapp 3.000 Adressen hinzu.
Die DDV-Robinsonliste versteht sich als Verbraucherschutzinstrument, das es Verbrauchern ermöglicht, den Empfang ...
(ddp direct) Seit 1971 bietet sie deutschen Verbrauchern zuverlässigen Schutz gegen unerwünschte adressierte Werbepost: die Brief-Robinsonliste des Deutschen Dialogmarketing Verbands (DDV). Als erste und älteste Werbesperrliste verfügt sie mittlerweile über 760.000 Einträge. Tendenz steigend, denn pro Quartal kommen im Durchschnitt knapp 3.000 Adressen hinzu.
Die DDV-Robinsonliste versteht sich als Verbraucherschutzinstrument, das es Verbrauchern ermöglicht, den Empfang personalisierter Werbepost auf die individuellen Bedürfnisse zuzuschneiden. Als einzige Werbesperrliste gibt es hier die Wahl zwischen zwei Optionen: Wer sich für Alternative A entscheidet, lehnt den Bezug von adressierter, personalisierter Werbepost generell ab. Alternative B ermöglicht die individualisierte Auswahl verschiedener Felder. So kann man sich durch Ankreuzen oder Anklicken beispielsweise gegen "Automobil und Zubehör" entscheiden, erhält aber weiterhin Werbepost für "Mode und Accessoires" oder für "Zeitungen/Zeitschriften/ Abonnements".
Hinter der DDV-Brief-Robinsonliste steht ein Wirtschaftsverband. Im DDV sind u. a. ein Großteil derjenigen Unternehmen vertreten, die adressierte Mailings versenden bzw. versenden lassen. Diese sind im Rahmen ihrer Mitgliedschaft gehalten, die DDV-Robinsonliste zu beachten. Eingetragene Verbraucher können also sicher sein, dass die Robinsonliste des DDV auch aktiv genutzt wird.
Verbraucher können sich per Online-Formular auf dem DDV-Verbraucherportal oder per Anschreiben in die DDV-Brief-Robinsonliste eintragen lassen. Auf www.ichhabediewahl.de stehen alle wichtigen Infos für Verbraucher, die sich über Medien des Dialogmarketings und ihre korrekte Anwendung informieren möchten.
Eine Telefon- und E-Mail-Robinsonliste bietet der DDV nicht an, denn Telefonwerbung und E-Mail-Werbung ohne vorherige Einwilligung sind per Gesetz ohnehin verboten.
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04.08.11
04. Aug 11
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