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TELiAS bietet neuen Sekretariatsdienst für Berufe mit Schweigepflicht


Von TELiAS GmbH

Externer Büroservice mit Verschwiegenheits-Garantie

Ab sofort können Rechtsanwälte ihre Telefondienste an einen externen Büroservice vergeben, ohne Sorge haben zu müssen, ihre anwaltliche Schweigepflicht zu verletzen. Das Telekom-munikationsunternehmen TELiAS bietet Ihnen Dienste mit Verschwiegenheitsverpflichtungen...
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Köln, 04.08.2011 - Ab sofort können Rechtsanwälte ihre Telefondienste an einen externen Büroservice vergeben, ohne Sorge haben zu müssen, ihre anwaltliche Schweigepflicht zu verletzen. Das Telekom-munikationsunternehmen TELiAS bietet Ihnen Dienste mit Verschwiegenheitsverpflichtungen nach den neuesten Anforde-rungen der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK).

Der neue Service richtet sich aber nicht nur an Rechtsanwälte, son-dern auch an Notare, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer ? also an alle, die ebenfalls großen Wert auf ein Höchstmaß an Diskretion und Verschwiegenheit legen.

Beim Auslagern der Telefonzentrale nimmt ein professioneller Sek-retariatsservice wie TELiAS eingehende Anrufe im Namen des Kunden persönlich entgegen und bearbeitet sie nach dessen Wün-schen. Dabei werden die Anliegen der Anrufer notiert oder je nach Anweisung direkt an den gewünschten Ansprechpartner weiterver-bunden. Im Anschluss an jedes Gespräch stellt der Büroservice dem Auftraggeber aussagefähige Gesprächsnotizen zur Verfügung zum Beispiel via E-Mail, SMS oder im Web. Für Rechtsanwälte, aber auch Notare, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer steht dabei naturgemäß die Frage nach einer möglichen Verletzung der Schweigepflicht im Raum.

Das TELiAS-Anwaltssekretariat bietet diesen Berufsgruppen jetzt ein Höchstmaß an Vertraulichkeit durch Verschwiegenheitsver-pflichtungen zwischen allen Parteien. Zum einen geht die Telefon-sekretärin mit ihrem Arbeitgeber TELiAS eine Verpflichtung ein ? und diese wiederum gegenüber dem beauftragenden Rechtsanwalt. Zum anderen verpflichtet sich die TELiAS-Sekretärin ? und das ist neu ? auch persönlich gegenüber dem Rechtsanwalt. Diese 'Be-sondere Verschwiegenheitsverpflichtung' wird auf die Kanzlei des Anwaltes ausgestellt und von der TELiAS-Sekretärin unterschrie-ben. Anschließend bekommt sie der auftraggebende Rechtsanwalt zugestellt, ohne dass dieser selbst aktiv werden muss.

Mit dem neuen Service reagiert TELiAS auf eine Anforderung der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) von 2010 zu externen Büro-serviceangeboten und deren Inanspruchnahme durch Anwaltskanz-leien. Darin wird festgehalten, dass jeder einzelne Mitarbeiter einer beauftragten Serviceeinrichtung gegenüber dem Rechtsanwalt eine Erklärung abgeben muss, um seiner beruflichen Verpflichtung zur Verschwiegenheit nachzukommen. Eine Erklärung ausschließlich zwischen Mitarbeiter und beauftragter Serviceeinrichtung ist dage-gen nicht ausreichend.


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