Die DROW Unternehmensgruppe zur Aufforderung des unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz in Schleswig-Holstein an alle Webseitenbetreiber des Landes.
Das unabhängige Landeszentrum für Datenschutz in Schleswig-Holstein droht allen Webseiten-betreibern in Schleswig-Holstein mit rechtlichen Schritten und einem Bußgeld von bis zu 50.000. Nach Angaben des Landeszentrums verstößt das Social Network facebook gegen deutsche und europäische Datenschutzrichtlinien. Ohne die betroffenen Nutzer zu informieren, werden beim Klicken des Gefällt mir-Buttons oder dem Besuch einer so genannten Fanpage automatisch nicht nur persönliche Daten, sondern auch Bewegungsprofile an das Unternehmen in die USA übermittelt. Nach Ansicht der Behörde machen sich Betreiber von kostenlosen Fanpages oder Gefällt mir-Buttons an der unrechtmäßigen Datenübermittlung mitschuldig. Im Gegensatz zu dem Unternehmen facebook, das dem amerikanischen Recht unterstellt ist, können diese somit auch haftbar gemacht werden.
Die DROW Unternehmensgruppe nimmt zu dieser Vorgehensweise wie folgt Stellung:
Ein effektiver Datenschutz ist unbestritten ein wichtiges und wertvolles Gut beim Umgang mit modernen Medien. Sensible Daten, seien es persönlicher oder unternehmerischer Art, sind mit den bestmöglichen Maßnahmen zu schützen.
Dabei gilt es aber auch Ursache und Wirkung nicht miteinander zu verwechseln.
Der gläserne Mensch ist längst Teil der modernen Welt geworden. Inwieweit eine, landesweit bezogene, Aktion daran etwas ändern oder dies gar rückgängig machen kann, bleibt eine spekulative Frage. Vielmehr wären zur Lösung solcher globalen Fragen auch supranationale Regelungen notwendig.
In diesem konkreten Fall wiegt jedoch die Tatsache schwerer, dass Unternehmen aus Deutschland bei einer Durchsetzung der genannten Datenschutzrichtlinien schwere Wettbewerbsnachteile hinnehmen müssten. facebook ist heute mit rund 750 Millionen Nutzern die Plattform mit der weltweit größten Reichweite. Schnellere, zielgerichtete Kommunikationswege lösen immer mehr die klassische E-Mail oder Newsletter ab. Eine Präsenz von deutschen Unternehmen und deren Produkten auf facebook ist daher nicht mehr nur ein nettes Werbegimmick, sondern ein essenzieller Marketing- und Kommunikationskanal und damit ein Muss im globalen Wettbewerb. Alternativen dazu sind im Augenblick schlicht und einfach noch nicht vorhanden.
Auch Datenschutzrichtlinien müssen mit dem technologischen Fortschritt und Kommunikationsbedarf von Personen und Unternehmen Schritt halten. Es muss daher erlaubt sein, zu diskutieren, wie in heutiger Zeit mit - eindeutig freiwillig - zur Verfügung gestellten Daten umgegangen werden sollte. Missbrauch und Verschleierungstaktiken in der Anwendung von Social Media sind dabei selbstverständlich Einhalt zu gebieten. Deshalb ist der Aufklärung über die Nutzung moderner Medien und individuelle Wahrung von Persönlichkeitsrechten eine hohe Priorität einzuräumen.
Die DROW Unternehmensgruppe empfiehlt, statt in den Technik- und Personalaufwand für die Onlineüberwachung und Verfolgung aller - letztendlich pauschal als Mittäter bezeichnete - Webseitenbetreiber in Schleswig-Holstein, eher in umfangreiche Aufklärungsmaßnahmen zu investieren. Somit bliebe jedem Webseitenbetreiber die individuelle Entscheidung, ob und welche Daten er in die USA übermitteln möchte.
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24.08.11
24. Aug 11
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Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Roland Weiniger, verantwortlich.
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