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Antidiskriminierungsgesetz – ungeahnte Datenberge drohen dem Personalwesen


Von ADP

Personalauswahl wird zum Horrortrip

Thumb Auch wenn der derzeitige Gesetzentwurf wegen der Neuwahl des Bundestages in der die EU-Richtlinien verschärfenden Form wohl so nicht wirksam werden wird, ist dies für die Betriebe kein Grund aufzuatmen. Egal wer die neue Regierung stellt, es müssen die EU-Richtlinien umgesetzt werden. Darin wird u.a. festgelegt, dass in den jeweiligen nationalen Umsetzungen entsprechende Regelungen zur Beweislastumkehr getroffen werden müssen. Entgegen der üblichen Beweisverteilung muss der vermeintlich Diskriminierte nicht vollumfänglich beweisen, dass er diskriminiert wurde. Vielmehr genügt es im Streitfall Tatsachen glaubhaft zu machen, die einen Verstoß gegen das Antidiskriminierungsgesetz vermuten lassen. Danach ist es dann Sache des Arbeitgebers sich in Hinsicht auf die behauptete Umgehungshandlung zu entlasten. Niederlagen sind in derartigen Verfahren für die betroffenen Unternehmen zur dann zu vermeiden, wenn im Detail Unterlagen über das entsprechende Auswahlverfahren geführt werden. Bei jeder abgelehnten Bewerbung muss dargelegt werden, warum gerade dieser Bewerber nicht berücksichtigt wurde. Schadenersatz und Entschädigungszahlungen drohen. So kann z.B. die Entschädigung bei Nichteinstellung eines Bewerbers bis zu 3 Monatsgehältern betragen, selbst wenn nachgewiesen werden kann, dass der Bewerber auch bei diskriminierungsfreier Auswahl nicht berücksichtigt worden wäre. Unternehmen können sich schon heute auf diese Rechtslage einstellen. So bietet die ADP, die weltweite Nummer 1 für Services und HR-Lösungen im Personalwesen, mit Ihren EDV- gesteuerten Lösungen für Bewerberverwaltung und Archivierung einen wirksamen Schutz durch umfangreiche Dokumentation aller Abläufe im Bewerbungsverfahren. Speziell für den Mittelstand bieten die regionalen ADP Personal Partner innovative Dienstleistungen rund um das Personalwesen an. Für die Region Braunschweig steht den Unternehmen Herr Karl-Heinz Heuer für weitergehende Informationen zu diesem Thema gern zur Verfügung. Näheres unter: www.heuer-personal.de


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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Karl-Heinz Heuer, verantwortlich.

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