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Höchste Zeit zum Gründen


Von WUEST Unternehmensberatung

Gründen trotz geplanter Kürzungen beim Gründungszuschuss - Informationsabende für Gründer in Angermünde ab 14. September 2011

Thumb Wer die eigene Selbständigkeit plant, sollte bald starten. Denn spätestens ab dem 1. November 2011 und nicht erst am 1.04.2012 wird voraussichtlich die staatliche Unterstützung für die Gründung aus der Arbeitslosigkeit massiv eingeschränkt. Hintergrund sind die geplanten gesetzlichen Änderungen beim Gründungszuschuss im Gesetz zur Leistungssteigerung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente. Was bedeutet das für Gründungswillige? Die Anspruchsfristen verkürzen sich: - Zum Zeitpunkt der Gründung sind dann nicht mehr 3 Monate (90 Tage) Anspruch auf ALG I Voraussetzung sondern 6 Monate (180 Tage). - Die Dauer der Grundförderung, bestehend aus ALG I + 300 Euro, verkürzt sich von 9 auf 6 Monate. - Dafür soll die Aufbauförderung von 300 Euro monatlich von bisher 6 auf 9 Monate verlängert werden. - Der Gründungszuschuss wird eine Ermessensleistung. - Übergangsbestimmungen sind nicht vorgesehen. Mit der Gesetzesänderung besteht für Gründungen aus der Arbeitslosigkeit kein Rechtsanspruch mehr auf Förderung sondern liegt im Ermessen des Sachbearbeiters der Arbeitsagentur. Das bedeutet, Ablehnungen sind möglich, auch wenn formal alle Voraussetzungen erfüllt sind. Der Topf für die Förderung wird zudem für 2012 um zwei Drittel - mehr als 1 Milliarde Euro- gekürzt. Das heißt, wenn in Zukunft weniger da ist, kann weniger bewilligt werden. Nicht nur Gründungsberater sehen die gesetzlichen Änderungen sehr kritisch. Denn die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass der Gründungszuschuss ein gut geeignetes Mittel ist, um Unternehmensgründungen zu fördern. Auch die SPD-Abgeordnete Anette Kramme (SPD) hatte ihn bei der Debatte im Bundestag vor der Sommerpause als „hocheffektives Instrument“ bezeichnet. Roland Wüst von der WUEST Unternehmensberatung in Angermünde berät seit vielen Jahren Existenzgründer aus Nord-Brandenburg: „Die meisten Gründer haben wenig Kapital, um die ersten Monate nach der Gründung zu überbrücken. Der Gründungszuschuss hat seit 2006 viele Arbeitslose ermutigt, trotzdem die Selbständigkeit zu wagen. Er ermöglicht einen sanften Start. Denn er deckt unabhängig von den Einnahmen die Grundversorgung in den ersten Monaten nach der Gründung ab. Und es war kein Kredit, mit dem man gleich zu Beginn einen Schuldenberg anhäufte. Mit den Kürzungen werden sich in Zukunft weniger Arbeitslose in die Selbständigkeit wagen und statt dessen von staatlicher Unterstützung abhängig bleiben.“ Das Uckermark-TV hat am 5.9.2011 ein Interview mit Roland Wüst zum Thema ausgestrahlt: http://www.uckermark-tv.de/sendungen/Wirtschaft.html Gründungsberater Wüst berät pro Jahr 40 Gründer. Davon haben alle, die aus ALG I gegründet haben, den Gründungszuschuss genutzt. Wegen der geplanten Änderungen ab 1.November 2011 bietet die WUEST Unternehmensberatung schnelle Hilfe, um doch noch die bestehenden Förderungen in Anspruch zu nehmen: - telefonische Beratung - persönliche Beratung sowie - kostenlose Informationsabende. Vom 14.9. bis 26.10.2011 finden immer mittwochs von 17-18 Uhr in der WUEST Unternehmensberatung in Angermünde kostenlose Informationsveranstaltungen zum Thema Existenzgründung statt. Gründer erhalten dort die wichtigsten Informationen für ihr Gründungsvorhaben und können ihre persönlichen Fragen stellen. Hier melden Sie sich direkt an oder vereinbaren einen persönlichen und kostenfreien Termin: WUEST Unternehmensberatung Roland Wüst Brüderstr. 19 16278 Angermünde Tel: 03331-36 92 20

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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Nadja Bungard (Tel.: 030-91 68 29 95), verantwortlich.

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