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Ist-Versteuerung - Grenze soll bleiben


Von MWS-Buchhaltungsservice

Die Anhebung der Umsatzsteuergrenze

Die Anhebung der Umsatzsteuergrenze von 250.000 EUR auf 500.000 EUR war 2009 zur Abmilderung der Folgen der Wirtschafts- und Finanzkrise beschlossen worden und sollte zum 31.12.2011 auslaufen. Diese Befristung soll aufgehoben werden, weil andernfalls den betroffenen kleinen und mittleren Unternehmen Liquidität entzogen werden würde.
Thumb Die Anhebung der Umsatzsteuergrenze von 250.000 EUR auf 500.000 EUR war 2009 zur Abmilderung der Folgen der Wirtschafts- und Finanzkrise beschlossen worden und sollte zum 31.12.2011 auslaufen. Diese Befristung soll aufgehoben werden, weil andernfalls den betroffenen kleinen und mittleren Unternehmen Liquidität entzogen werden würde.

Die Umsatzsteuer entsteht grundsätzlich mit Ablauf des Voranmeldezeitraums, in dem die Leistung ausgeführt wurde. Unternehmen mit einem Umsatz bis 500.000 EUR könnten jedoch die sogenannte Ist-Versteuerung wählen.
Die Steuer entsteht dann erst mit Ablauf des Voranmeldezeitraums, in dem das Unternehmen das Entgelt für die Leistung erhalten hat.

In Zusammenarbeit mit einem Steuerberater-Pool und assoziierten Partnern des Partnernetzwerks unterstützt der
MWS-Buchhaltungsservice Kunden und Mandanten bei allen Aufgaben des Rechnungswesens, Jahresabschluss, Bilanz, Einkommenssteuererklärung, Lohnsteuererklärung, Gewerbesteuererklärung, Umsatzsteuererklärung im Bereich von klassischem, temporärem, online und mobilem Buchhaltungsservice im Rahmen des § 6 Abs.4 StBerG.
Kontakt:
MWS-Buchhaltungsservice
Monika Walther
Postfach 1216
82324 Tutzing
mws-buchhaltungsservice@gmx.de
08158-3773
http://www.mws-buchhaltungsservice.de


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