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Händlerbund unterstützt Onlinehändler mit neuem AGB-Prüfsiegel


Von Händlerbund Management AG

AGB-Prüfsiegel wurde heute beim Händlerbund-Experten-Frühstück in Berlin zum ersten Mal vorgestellt

Um das Vertrauen der Verbraucher in den Onlinehandel zu stärken, hat der Händlerbund heute im Rahmen des ausgebuchten Händlerbund-Experten-Frühstücks in Berlin sein neues AGB-Prüfsiegel vorgestellt. Es soll Käufern im Internet schnell signalisieren, dass...
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Leipzig, 15.11.2011 - Um das Vertrauen der Verbraucher in den Onlinehandel zu stärken, hat der Händlerbund heute im Rahmen des ausgebuchten Händlerbund-Experten-Frühstücks in Berlin sein neues AGB-Prüfsiegel vorgestellt. Es soll Käufern im Internet schnell signalisieren, dass sie sich in einem auf Rechtssicherheit zertifizierten Shop befinden.

Gerade zur Weihnachtszeit, der umsatzstärksten Zeit im eCommerce, bedeutet die klare Kennzeichnung eines rechtssicheren Onlineshops einen enormen Verkaufsvorteil. Eine aktuelle Umfrage des Marktforschungsinstituts "Ears and Eyes" hat ergeben, dass detaillierte Angaben wie Kontaktdaten, Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Angaben zu Widerruf und Rückgabe für einen Großteil der aktiven Online-Einkäufer ein wichtiges Kriterium für die Seriosität eines Onlineshops darstellen. Ein rechtssicherer Onlineshop erfährt somit eine höhere Wahrnehmung bei Verbrauchern und kann damit auch dem Onlinehändler mehr Umsatz bringen.

Das AGB-Prüfsiegel bildet ein weiteres Qualitätsmerkmal des Händlerbundes für Onlineshops und ist nur für geprüfte Mitglieder des Händlerbundes im Rahmen der Mitgliedschaften 'Premium' und 'Unlimited' erhältlich. Die Prüfkriterien umfassen dabei neben den Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch die Anbieterkennzeichnung, die Widerrufs- bzw. Rückgabebelehrung sowie die Datenschutzerklärung.

Mitglieder des Händlerbundes und Interessenten können sich bis zum 31.12.2011 kostenlos für das AGB-Prüfsiegel registrieren und bekommen die Einrichtungsgebühr in Höhe von 69 Euro für ihr AGB-Prüfsiegel nach erfolgter Prüfung erlassen.



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