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Fehlende Aktualisierung der Widerrufsbelehrung kann für Onlinehändler teuer werden


Von Händlerbund Management AG

Händlerbund weist noch einmal dringend auf die notwendige Änderung zum neuen Widerrufsrecht hin

Seit 4. November 2011 gelten für Onlinehändler die neuen gesetzlichen Regelungen für die Widerrufsbelehrungen. Händler, welche die neuen Widerrufsbelehrungen noch nicht in ihren Onlineshop eingefügt haben, müssen nun mit teuren Abmahnungen rechnen. Der...
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Leipzig, 25.11.2011 - Seit 4. November 2011 gelten für Onlinehändler die neuen gesetzlichen Regelungen für die Widerrufsbelehrungen. Händler, welche die neuen Widerrufsbelehrungen noch nicht in ihren Onlineshop eingefügt haben, müssen nun mit teuren Abmahnungen rechnen. Der Händlerbund möchte deshalb noch einmal alle Shopbetreiber darauf hinweisen, ihre Widerrufsbelehrungen umgehend zu aktualisieren, um sich dadurch weitere Unannehmlichkeiten zu ersparen.

Eine Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes hat die Änderung des deutschen Widerrufsrechts erforderlich gemacht. Ziel der neuen Widerrufsbelehrung ist es, die Verbraucherfreundlichkeit im Onlinehandel zu erhöhen. Händler müssen ihre Kunden deshalb ab sofort über einen gegebenenfalls zu leistenden Wertersatz bei bereits genutzter Ware belehren. Andernfalls kann der Händler einen Wertersatz durch den Kunden nicht vollumfänglich beanspruchen.

Bereits abgemahnte Onlinehändler können sich im Rahmen einer Unlimited-Mitgliedschaft beim Händlerbund kostenfrei vertreten lassen und sich darüber hinaus wirksam vor weiteren Abmahnungen schützen.

Der Händlerbund möchte außerdem seine Mitglieder bei der Kennzeichnung ihrer rechtssicheren Shops unterstützen. Das neue AGB-Prüfsiegel soll Käufern im Internet schnell die Gewissheit geben, dass sie sich in einem rechtssicheren Onlineshop befinden.



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