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Einigung von BITKOM und GEMA zu Online-Musik


Von BITKOM - Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V.

. - In Download-Shops künftig Hörproben von 90 Sekunden möglich - Lizenzierung von Streaming-Angeboten ermöglicht neue Dienste - BITKOM wird Verhandlungen in anderen Bereichen fortsetzen Der Hightech-Verband BITKOM und die Verwertungsgesellschaft...
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Berlin, 08.12.2011 - .

- In Download-Shops künftig Hörproben von 90 Sekunden möglich

- Lizenzierung von Streaming-Angeboten ermöglicht neue Dienste

- BITKOM wird Verhandlungen in anderen Bereichen fortsetzen

Der Hightech-Verband BITKOM und die Verwertungsgesellschaft GEMA haben nach intensiven Verhandlungen eine Vereinbarung für Online-Musikanbieter erzielt. Der Vertrag regelt die Höhe der Urhebervergütungen, die von den Betreibern von Internet-Musikportalen abgeführt werden müssen. Die Lizenzgebühren betragen pro Musikstück nun in der Regel zwischen 6 und 9 Cent netto, BITKOM-Mitgliedsunternehmen erhalten einen Rabatt. "Die Einigung schafft Planungssicherheit für die Anbieter", erklärte BITKOM-Vizepräsident Volker Smid. Der GEMA-Vorstandsvorsitzende Dr. Harald Heker sagte: "Der Vertragsabschluss ist für die GEMA-Mitglieder sehr erfreulich. Die in der Vergangenheit auf Hinterlegungskonten geleisteten Zahlungen können nun entsprechend der erzielten Einigung abgerechnet und sukzessive ausgeschüttet werden."

Auch für die Kunden von Online-Musikanbietern ergeben sich Vorteile. Sie können die Songs künftig länger im Internet vorhören. "In Download-Shops sind künftig Hörproben von 90 statt bisher 30 Sekunden möglich", so Smid. "Die Verbraucher bekommen so einen besseren Eindruck von den Liedern vor dem Kauf." Dr. Heker betont: "Für die seit Jahren andauernde Diskussion um die angemessene Vergütung für Online-Musiknutzungen konnte nun endlich eine einvernehmliche Lösung gefunden werden."

Der neue Gesamtvertrag von BITKOM und GEMA, der rückwirkend zum 1. Januar 2002 gilt, enthält zudem eine Lizenzierung von Urheberrechten für Streaming-Angebote, also die Direktübertragung von Musikstücken über das Internet. "Einzelne Dienste, die bisher im Ausland erfolgreich sind, finden jetzt auch in Deutschland ähnliche Lizenzierungsbedingungen vor. Wir gehen deshalb davon aus, dass es künftig noch mehr Musikdienste in Deutschland geben wird, bei denen Nutzer für eine monatliche Pauschalgebühr alle Titel vollständig online hören können", so BITKOM-Vizepräsident Smid. "Dadurch werden Online-Geschäftsmodelle im Musikbereich für Anbieter und Nutzer sehr viel attraktiver als bisher."

Rein werbefinanzierte Musikdienste und Musikvideos werden von dem Vertrag bisher noch nicht abgedeckt. Dazu werden BITKOM und GEMA ihre Verhandlungen weiter fortsetzen. Ebenso laufen Verhandlungen für Online-Videoangebote.

Die GEMA vertritt in Deutschland die Urheberrechte von mehr als 64.000 Mitgliedern (Komponisten, Textdichter und Musikverleger) sowie von über zwei Millionen Rechteinhabern aus aller Welt. Sie ist weltweit eine der größten Autorengesellschaften für Werke der Musik.



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