PortalDerWirtschaft.de



Suchmaschinenoptimierung mit PdW
mit Content-Marketing - Ihre News
English

Süße Versuchung: Kündigung wegen Schokolade?


Von JuraForum.de

Manche Arbeitgeber kündigen ihre Mitarbeiter aus den trivialsten Gründen. Hierzu gehört beispielsweise der angebliche Diebstahl einer bereits abgelaufenen Tafel Schokolade.
Thumb

Vorliegend war ein Arbeitnehmer bereits seit 38 Jahren in einem Unternehmen als Lagerist tätig und hatte sich nie etwas zu Schulden kommen lassen. Dann erhielt der plötzlich von seinem Arbeitgeber die fristlose Kündigung. Als Grund dafür wurde angegeben, dass er eine abgelaufene Tafel Schokolade aus einem Retouren-Container entwendet haben soll. Der Arbeitgeber berief sich darauf, dass in diesem Verhalten ein schwerer Verstoß gegen seinen Arbeitsvertrag liege. Der Mitarbeiter habe dadurch das in ihn gesetzte Vertrauen auf erhebliche Weise missbraucht. Zwar war die Schokolade wegen dem bevorstehenden Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums aussortiert worden und nicht mehr zum Verkauf bestimmt. Laut Arbeitgeber sollte sie jedoch der Hammer Tafel zugeführt werden.

Das Landesarbeitsgericht Hamm gab der Kündigungsschutzklage des Mitarbeiters mit Urteil vom 12.05.2011 statt (Az. 8 Sa 1825/10). Nach Ansicht der Richter ist der Diebstahl aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalls nicht schwerwiegend genug, um eine fristlose Kündigung ohne vorhergehende Abmahnung zu rechtfertigen. Dies ergibt sich insbesondere daraus, dass die Schokolade eindeutig nicht mehr zum Verkauf bestimmt gewesen ist und der Arbeitnehmer trotz seiner langen Betriebszugehörigkeit noch nie so etwas getan hatte.



Kommentare

Bewerten Sie diesen Artikel
Bewertung dieser Pressemitteilung 5 Bewertung dieser Pressemitteilung 1 Bewertung bisher (Durchschnitt: 3)
Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Herr Sebastian Einbock (Tel.: + 49 (0) 511 - 473 977 80), verantwortlich.

Pressemitteilungstext: 191 Wörter, 1577 Zeichen. Artikel reklamieren
Keywords
Diese Pressemitteilung wurde erstellt, um bei Google besser gefunden zu werden.

Tragen Sie jetzt Ihre kostenlose Pressemitteilung ein!