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Neue OpenLimit Signatur-Technologie nach Signaturgesetz bestätigt


Von OpenLimit SignCubes AG

Bestätigungsstelle der T-Systems stellt offizielle Urkunde aus

Die von der Bundesnetzagentur akkreditierte Bestätigungsstelle der T-Systems hat offiziell bestätigt, dass die neue Signaturanwendungskomponente 'OpenLimit Signature Kernel V 3.0' den hohen Anforderungen des deutschen Signaturgesetzes entspricht. T-Systems...
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Baar/Bonn, 01.03.2012 - Die von der Bundesnetzagentur akkreditierte Bestätigungsstelle der T-Systems hat offiziell bestätigt, dass die neue Signaturanwendungskomponente 'OpenLimit Signature Kernel V 3.0' den hohen Anforderungen des deutschen Signaturgesetzes entspricht. T-Systems hat die Ergebnisse der durchgeführten Prüfung der Bundesnetzagentur überreicht. Der OpenLimit Signature Kernel ist Bestandteil einer Vielzahl der OpenLimit Produkte. Die Signatursoftware für den Einzelplatz 'OpenLimit CC Sign' wird ab sofort nur noch mit dem Signature Kernel V 3.0 ausgeliefert.

'Wir freuen uns sehr, dass wir den aufwendigen Evaluierungsprozess zum vierunddreißigsten mal erfolgreich gemeistert haben', sagt Marc Gurov, CEO von OpenLimit. 'Wir stellen unseren Kunden unsere neueste Technologiegeneration, die neben einer Vielzahl von Signaturkarten auch den neuen Personalausweis für qualifizierte elektronische Signaturen konform zum Signaturgesetz unterstützt, ab sofort als sicherheitsbestätigte Software zur Verfügung. Unsere Kunden können sich darauf verlassen, dass die mit OpenLimit Produkten erstellten Signaturen absolut sicher und rechtsverbindlich sind. Dafür bürgt bei uns die Sicherheitsbestätigung nach dem Signaturgesetz.'

Die Einzelplatzlösung OpenLimit CC Sign ist nicht nur äußerst günstig im Preis. Ihr Einsatz ermöglicht Unternehmen spürbare Einsparungen an Arbeitsaufwand und Geld. Da Sie Dokumente mit CC Sign elektronisch unterschreiben, entfallen jede Menge Druck-, Papier- und Portokosten ? und Sie gewinnen Zeit, die Sie für andere Aufgaben einsetzen können. Dank der elektronischen Signatur kann Ihr Workflow vollständig digital und rechtssicher abgebildet werden. Wenn innerhalb einzelner Prozessstufen eine Unterschrift verlangt wird, leisten Sie diese mit einer kurzen PIN-Eingabe plus Mausklick. Ausdrucke und Postversand werden überflüssig, mögliche Fehlerquellen weiter reduziert. Stattdessen verkürzen sich Ihre Bearbeitungszeiten deutlich und Ihre Prozesse erreichen mehr Effizienz und Qualität.

In Deutschland müssen Produkte für qualifizierte elektronische Signaturen die in § 17 des deutschen Signaturgesetzes (SigG) und § 15 der deutschen Signaturverordnung (SigV) festgelegten Sicherheitseigenschaften besitzen. Diese Produkte umfassen neben sicheren Signaturerstellungseinheiten und Signaturanwendungskomponenten auch die Komponenten zur Erzeugung und Übertragung von Signaturschlüsseln, Gewährleistung der Nachprüfbarkeit der Zertifikate und der Ausstellung von qualifizierten Zeitstempeln. Die Erfüllung der Anforderungen muss von einer anerkannten Stelle nach den in Anhang I SigV festgelegten Prüfkriterien (ITSEC oder Common Criteria geprüft und bestätigt worden sein). Die Prüfungs- und Bestätigungsanforderungen an Produkte für qualifizierte elektronische Signaturen dienen der Erfüllung der hohen Anforderungen an die sicherheitstechnisch relevanten Funktionen für das Erstellen und Prüfen qualifizierter elektronischer Signaturen durch Produkte für qualifizierte elektronische Signaturen nach SigG und SigV.



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