PortalDerWirtschaft.de



Suchmaschinenoptimierung mit PdW
mit Content-Marketing - Ihre News
English

Bundesfinanzhof entscheidet: Fahrten zum Studium in voller Höhe steuerlich absetzbar


Von Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., Lohnsteuerhilfeverein

Thumb Studenten und Arbeitnehmer, die eine berufliche Vollzeitausbildung absolvieren, können ihre Kosten für die Fahrten zur Hochschule nun in voller Höhe steuerlich absetzen. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden, wie die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. mitteilt. Demzufolge werden Fahrten zwischen Wohnung und Bildungseinrichtung steuerlich wie eine Dienstreise behandelt. Dass heißt, der Steuerzahler kann für jeden gefahrenen Kilometer 30 Cent Kilometerpauschale als Werbungskosten ansetzen. Allerdings werden die Fahrtkosten nur anerkannt, wenn sie der Steuerpflichtige selbst trägt. Bisher galt in diesen Fällen die Entfernungspauschale, weil der Gesetzgeber die Universität oder Berufsschule als regelmäßige Arbeitsstätte angesehen hat. Demzufolge wurde nur der einfache Weg berücksichtigt. Nun können die Kosten für Hin- und Rückweg angegeben werden. Außerdem können Verpflegungsmehraufwendungen als Werbungskosten abgezogen werden, wenn die Abwesenheit von der Wohnung mehr als acht Stunden dauert In den vor dem Bundesfinanzhof verhandelten Fällen ging es zum einen um eine Studentin, die ein Zweitstudium absolviert (AZ VI R 44/10). Die Richter entschieden, dass die Fahrten zwischen Wohnung und Hochschule als vorweggenommene Werbungskosten in voller Höhe steuerlich abgesetzt werden können. Ähnlich lag der Fall eines Zeitsoldaten (AZ VI R 42/11), der eine Berufsförderungsmaßnahme in Vollzeit wahrnimmt. Auch hier wurde der Abzug der entstehenden Fahrtkosten in voller Höhe gestattet und zusätzlich Verpflegungsmehraufwendungen für seine Abwesenheit von zu Hause gewährt. Mehr Infos zum Thema unter www.lohi.de Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., Lohnsteuerhilfeverein: Die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. mit Hauptsitz in München wurde 1966 gegründet und ist in mehr als 350 Beratungsstellen im gesamten Bundesgebiet aktiv. Mit mehr als 500.000 Mitgliedern ist der Verein einer der größten Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland. Im Rahmen einer Mitgliedschaft nach § 4 Nr. 11 StBerG, zeigen wir Ihnen alle Möglichkeiten auf, um Ihre Steuervorteile zu nutzen. 96 Prozent der Mitglieder werden in Beratungsstellen betreut, die von zertifizierten Beratungsstellenleiter/innen geführt werden. Kontakt: Gudrun Steinbach (Vorstand) Zuständig für die Pressearbeit der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., Lohnsteuerhilfeverein Riesstraße 17 80992 München Telefon: (089) 278 131 13 Telefax: (09402) 503 523 E-Mail: g.steinbach@lohi.de

Kommentare

Bewerten Sie diesen Artikel
Bewertung dieser Pressemitteilung 5 Bewertung dieser Pressemitteilung 2 Bewertungen bisher (Durchschnitt: 4)
Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Gudrun Steinbach (Tel.: 0921 / 7 59 35-54), verantwortlich.

Pressemitteilungstext: 303 Wörter, 2484 Zeichen. Artikel reklamieren
Keywords
Diese Pressemitteilung wurde erstellt, um bei Google besser gefunden zu werden.

Tragen Sie jetzt Ihre kostenlose Pressemitteilung ein!