Bundestag beschließt das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz
Mit dem am 29. Juni 2012 beschlossenen Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG) sollen speziell Demenzkranke besser versorgt und die ambulante Pflege weiter gestärkt werden. Menschen mit dementieller Erkrankung profitieren zukünftig neben höheren Leistungen der Pflegeversicherung auch von Betreuungsleistungen durch ambulante Pflegedienste.
Das Thema Demenz ist heute aktuell wie nie. Mittlerweile gibt es in Deutschland etwa 1,2 Millionen Betroffene. Laut Experten könnte sich die Zahl aufgrund des demografischen Wandels in 20 Jahren schon verdoppelt haben, denn mit zunehmendem Alter erhöht sich die Zahl der Erkrankungen.
Durch das PNG erhalten Demenzkranke mit der Pflegestufe 0, zusätzlich zu dem bisherigen Be-treuungsgeld von 100 bzw. 200 Euro, nun auch Pflegegeld oder Pflegesachleistungen. Auch bei den Stufen I und II wird es höhere Leistungen geben. "Zum ersten Mal erhalten Menschen mit Demenz, die bisher kaum oder gar nicht berücksichtigt wurden, Leistungen der Pflegeversicherung. [...] Außerdem stärken wir neue Wohnformen, damit die Menschen so lange wie möglich in ihrem häuslichen Umfeld bleiben können und nicht ins Heim gehen müssen", erklärt Bundesgesund-heitsminister Daniel Bahr.
Außerdem sieht das Gesetz unter anderem künftig eine Entlastung der pflegenden Angehörigen vor, indem das Pflegegeld während einer Kurzzeit- oder Verhinderungspflege zur Hälfte weiter gezahlt wird. "Wir begrüßen die Stärkung im Bereich der ambulanten Pflege und die Unterstützung der Familienmitglieder, die die Pflege übernehmen. Somit wird es Menschen im Alter und trotz gesundheitlicher Einschränkungen ermöglicht, weiterhin im eigenen Zuhause zu leben", sagt Sören Petermann, Geschäftsführer der Linara GmbH (http://www.linara.de/home.html).
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26.07.12
26. Jul 12
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