Arbeitskreis humaner Tierschutz demonstriert vor Verwaltungsgericht in Schleswig
Von Arbeitskreis humaner Tierschutz e.V.
Vor dem Verwaltungsgericht Schleswig wurde heute die Klage eines Nerzfarmers verhandelt, der sich weigert, eine neue Tierschutzverordnung, die bessere Haltungsbedingungen für Nerze vorschreibt, umzusetzen. Das Verwaltungsgericht wies die Klage ab und bestätigte somit die Rechtmäßigkeit der neuen Tierschutzverordnung. Der 'Arbeitskreis humaner Tierschutz e. V.', der vor dem Gerichtsgebäude demonstrierte, begrüßt das Urteil.
2012Vor sechs Jahren wurde vom Bundesrat eine neue Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung ('Verordnung zum Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere und anderer zur Erzeugung tierischer Produkte gehaltener Tiere bei ihrer Haltung') beschlossen, die auch bessere Haltungsbedingungen für Tiere auf Pelztierfarmen festschreibt. So soll Nerzen zukünftig mind. 1 m² Platz zur Verfügung stehen. Für die Umsetzung wurde den Pelztierfarmbetreibern eine Übergangsfrist von fünf Jahren eingeräumt. Diese lief am 11.12.2011 aus.
Umgesetzt hat der Betreiber von Schleswig-Holsteins letzter Nerzfarm die neuen Vorgaben bislang nicht. Bis heute hält er in Schlesen (Kreis Plön) Tausende Nerze in winzigen Gitterkäfigen. 2011 untersagte ihm die zuständige Behörde per Ordnungsverfügung die weitere Tierhaltung. Ein Widerspruch des Züchters wurde zurückgewiesen. Dagegen klagte der Mann heute vor dem Verwaltungsgericht Schleswig.
Keinerlei Verständnis für das Verhalten der Pelztierzüchter hat der 'Arbeitskreis humaner Tierschutz e. V.'. Aktivisten des Vereins demonstrierten heute vor dem Verwaltungsgericht Schleswig unter dem Motto 'Nicht Nerze, sondern Tierquäler gehören hinter Gitter'. Symbolisch sperrten sie einen Nerzfarmer in einen Gitterkäfig und zeigten Fotos von Pelztierfarmen.
Das Verwaltungsgericht Schleswig wies die Klage des Pelztierfarmbetreibers zurück. Stefan Klippstein, Sprecher des Arbeitskreises, ist mit diesem Ausgang des Verfahrens sehr zufrieden. 'Wir hoffen, dass jetzt auch diese Farm endlich schließen wird und damit das seit Jahrzehnten andauernde Tierleid ein Ende hat', so Stefan Klippstein. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Der Züchter kann in Berufung gehen.
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