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Entlassen, aber nicht allein gelassen


Von AMC Advanced Medical Communication Holding GmbH

Neues Entlassmanagement in KIS CLINIXX von AMC sorgt für eine nahtlose Weiterbehandlung

Damit Patienten nach einem Krankenhausaufenthalt nicht allein gelassen werden, regelt seit Januar 2012 eine gesetzliche Vorschrift die Nachbehandlung. Danach ist das Entlassmanagement ein vorgeschriebener Teil der Krankenhausbehandlung. Patienten haben...
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Hamburg, 10.10.2012 - Damit Patienten nach einem Krankenhausaufenthalt nicht allein gelassen werden, regelt seit Januar 2012 eine gesetzliche Vorschrift die Nachbehandlung. Danach ist das Entlassmanagement ein vorgeschriebener Teil der Krankenhausbehandlung. Patienten haben einen Anspruch auf die Regelung der Weiterbehandlung und Organisation der Heil- und Hilfsmittel durch das Krankenhaus.

Speziell für diese Anforderungen steht in dem webbasierten Krankenhausinformationssystem (KIS) CLINIXX von AMC eine Funktion für das "Entlassmanagement" zur Verfügung. Diese ermöglicht eine optimale Vorbereitung der Entlassung und deren genaue Dokumentation. Sobald das Entlassmanagement im Arztarbeitsplatz- oder Pflegearbeitsplatz-Modul von CLINIXX aktiviert wird, bekommt der Benutzer alle zur Entlassung des Patienten zu beachtenden Entlasskriterien übersichtlich als Checkliste präsentiert. Die Checkliste kann vom Krankenhaus auch selbständig und individuell für beliebige Bereiche (zum Beispiel Stationen, Abteilungen, Zentren) angepasst und erweitert werden. Die Bearbeitung der einzelnen Punkte wird entsprechend dokumentiert und deren Vollständigkeit bei Entlassung nochmals geprüft. Somit lässt sich leicht erkennen, ob an alle relevanten Anforderungen, beispielsweise die Entlassmedikation und die Weiterbehandlung nach der Entlassung, gedacht worden ist. Durch die genaue Dokumentation und Überprüfung zur Entlassung werden Haftungsrisiken für das Krankenhaus reduziert.

Auch nach der Entlassung bietet CLINIXX eine sektorübergreifende Kommunikation über das integrierte Arztportal. Dieses erlaubt für Partnerinstitutionen wie Rehakliniken, Pflege- oder Altenheime sowie Einweiser und Hausärzte einen Zugriff auf bestimmte und vom Krankenhaus definierbare Informationen zum Patienten. Auf Wunsch kann auch der Patient selbst einen solchen Zugriff erhalten.



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