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'Erste Deutsche Vorsorgegenossenschaft eG' unterstützt ihre Vertriebspartner bei der Umsetzung der FinVermV


Von Erste Deutsche Vorsorgegenossenschaft eG

Die Erste Deutsche Vorsorgegenossenschaft eG empfiehlt ihren Vertriebspartnern, die FinVermV als Chance aufzugreifen, um sich bei Ihren Kunden neu zu positionieren und wird sie dabei unterstützen.
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Klingenthal, 08. Oktober 2012: Im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 19 von 2012 ist am 9. Mai 2012 die "Verordnung zur Einführung einer Finanzanlagenvermittlungsverordnung" erschienen. Diese Verordnung hat auch Auswirkungen auf die Vermittlung von Genossenschaftsanteilen ab dem 01.01.2013.
"Die Erste Deutsche Vorsorgegenossenschaft eG empfiehlt ihren Vertriebspartnern, diese Verordnung als Chance aufzugreifen, um sich bei Ihren Kunden professionell neu zu positionieren. Sie wird ihre Vertriebspartner durch eine qualifizierte Unterstützung in die Lage versetzen, die gesetzlichen Voraussetzungen der Finanzanlagenvermittlerverordnung umfassend zu erfüllen. Dies beinhaltet u. a. die Bereitstellung von geeigneten Beratungsprotokollen, sowie Dokumentationen zur Veranlagung der Deutschen Vorsorge. Alle Vorlagen tragen den Anforderungen an eine Vermittlung von Genossenschaftsanteilen noch der o. g. Verordnung Rechnung", so Uwe Stein, Vertriebsvorstand der Erste Deutsche Vorsorge Genossenschaft eG.

Genossenschaftsanteile sind weiterhin keine Finanzinstrumente, somit entfallen die Prospektpflicht und eine Zulassung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin. Die Vermittlung bedarf jedoch zukünftig einer Zulassung und Eintragung nach § 34f GewO, die Registrierung im Vermittlerregister mit dem Nachweis der Sachkunde und dem Nachweis einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.

Auch dazu sicherte Uwe Stein die Unterstützung der Erste Deutsche Vorsorgegenossenschaft eG für ihre Vertriebspartner zu: "Wir werden ab sofort im Rahmen unserer Zertifizierungen der Agentur- und Vertrauenspartner das Thema ausführlich behandeln. Weiterführend leisten wir Unterstützung für Partner die sich auf Sachkundeprüfung vorbereiten, sich neu registrieren lassen müssen und nicht auf die so genannte "alte Hasen Regelung" über einen bestehenden § 34c GewO zurückgreifen können. Hinsichtlich der notwendigen Erweiterung zu einer eventuellen schon bestehenden Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, oder einer Neuordnung hat die Erste Deutsche Vorsorgegenossenschaft eG bereits eine Recherche abgeschlossen und kann ihren Vertriebspartnern qualifizierte Empfehlungen zur Deckung geben."

Als eine der ersten innovativen Genossenschaften begreift die Erste Deutsche Vorsorge Genossenschaft eG die FinVermV als Chance zur Qualitätssicherung, und wird ihre Vertriebspartner bei einem reibungslosen Übergang in das Vermittlungsjahr 2013 rechtssicher begleiten.



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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Herr Ralf Grundig (Tel.: +49(0)37467-6291-16 ), verantwortlich.

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