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Piloten & Flugbegleiter/-in brauchen Spezialisten für Steuererklärungen 2011, Änderung der Rechtsprechung!


Von Steuerberater Zelder

Crewtax.de spezialisiert sich auf alle Fragestellungen rund um die Steuererklärungen für Cockpit & Kabine und liefert zusätzliche online-Serviceleistungen.
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Piloten und Flugbegleiter/in sind aktuell in 11.2012 durch Tarifstreitigkeiten belastet. Zusätzlich fallen jährlich viele Euros aus durch falsche oder unvollständige Steuererklärungen. Nach aktuellen Untersuchungen sind ca 40% aller Steuerbescheide falsch erstellt, oft zu Lasten der Betroffenen.

Für Airliner stellen sich zudem Zusatzfragen wie vollständige Abrechnung der Dienstpläne und der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, sowie der Verpflegungsmehraufwendungen.

Der Spezialist für Arliner, das Portal www.crewtax.de in Siegburg bietet hier kostengünstige Abhilfe. Interessierte Nutzer sind eingeladen zur kostenlosen Nutzung der Checkliste für Airliner, die auf crewtax.de als Download bereit gehalten wird.

Über easydutyplan.de können Airline-Mitarbeiter ihre vom Arbeitgeber erhaltenen Dienstpläne einlesen und sich innerhalb von wenigen Minuten alle steuerrelevanten Information anzeigen und auswerten lassen.

Die Software liest sämtliche Daten aus den Dienstplänen aus, unterscheidet anhand von Dienstcodes Flüge oder andere Dienste (wie Seminare, Bürodienste, Simulator-Einsätze, Krankheit, Standby, Training, medizinische Untersuchungen etc.) und stellt diese in einem für das Finanzamt lesbaren Format dar. Die IATA-Flughafenkürzel werden dabei nach offizieller IATA-Datenbank in Länder aufgelöst. Die Abwesenheitszeit wird aus den Flugdaten des Dienstplanes berechnet, um dann mit den jeweils für das Jahr gültigen Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand für Inland oder Ausland je Abwesenheitstag berechnet zu werden.

Folgende Daten werden aus dem Dienstplan ausgelesen:

Verpflegungsmehraufwand - errechnet sich aus der Abwesenheitszeit in den einzelnen Ländern (relevant für Verpflegungsmehraufwendungen, da Ihr Arbeitgeber diese nur von Dienstbeginn bis Dienstende erstattet)

Reinigungskosten (Berechnung anhand der Anzahl Arbeitstage)

Pauschale für Trinkgelder (Berechnung anhand der gesamten Übernachtungen oder Arbeitstage)

Fahrtkosten durch die Ermittlung der gefahrenen Kilometer

Das Ergebnis können Sie dann einfach ausdrucken oder scannen und an crewtax.de per E-Mail übersenden.

Beste Grüße aus dem Rheinland

Ihr
Crewtax.de Team.



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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Herr Reimund Zelder (Tel.: 02241-252220), verantwortlich.

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