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Neue gesetzliche Regelungen in der ambulanten Pflege ab 01.01.2013 – Pro und Contra


Von CareSocial GmbH

Thumb Ab dem ersten Januar 2013 wird es einige Veränderungen in der Leistungsvergütung von ambulanten Pflegediensten geben. Johannes Kersten, Geschäftsführer der CareSocial GmbH, fasst die wichtigsten Änderungen für uns zusammen: „Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die Neuregelung eine positive Nachricht ist – die Pflegesachleistungen und das Pflegegeld erhöhen sich unter bestimmten Voraussetzungen ab 2013.“ Im Detail ist damit gemeint, dass sich die Vergütung für Leistungen von Demenzkranken nach § 123 und § 45a im SGB XI verbessern. So erhöhen sich ab dem 01.01.2013 die Pflegesachleistungsbeträge der Pflegestufe 0 auf 225 EURO, bei Pflegestufe 1 auf 665 EUR und bei Pflegestufe 2 auf 1250 EUR. Das ist ein klares Pro für den Pflegedienst. Zudem kann der Pflegebedürftige zwischen der leistungs- oder zeitbasierten Abrechnung der erbachten Pflegeleistungen wählen. Hier gibt es ein Pro für den Pflegebedürftigen. Für den Pflegedienst haben die Veränderungen neben dem positiven Effekt der höheren Vergütung aber auch zur Folge, dass der Wechsel der Vergütungsart in die neuen und bestehenden Kostenvoranschläge und Pflegeverträge eingebunden werden muss. Zudem wird es in Folge der zeitbasierenden Abrechnung nötig, die erbrachten Leistungen seitens des Pflegedienstes exakt zu erfassen. „Um einen Mehraufwand bei der Leistungsabrechnung zu vermeiden empfehlen wir den Einsatz von Geräten zur mobilen Datenerfassung. Mit Hilfe von mobiler Datenerfassung kann man die erbrachten Leistungen relativ einfach dokumentieren. Ebenso ist es wichtig, dass die Verwaltungs- und Abrechnungssoftware des Pflegedienstes im Stande ist, bei der Erstellung von Angeboten und Verträgen flexibel zwischen den Abrechnungsmodellen zu unterscheiden.“ Die CareSocial GmbH stellt mit dem gleichnamigen Softwareprodukt eine Abrechnungsplattform für Pflegedienste bereit, die sowohl per mobiler Datenerfassung die minutiöse Erfassung der Leistungen sicherstellt als auch die Neuregelungen bei der Vertragsgestaltung berücksichtigt. Hierzu nochmal Kersten: „Wie gewohnt stellen wir unseren Kunden ohne Zusatzkosten ein Software-Update noch im Dezember 2012 bereit, dass die Neuregelungen bereits beinhaltet.“


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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Johannes Kersten (Tel.: 0351 26443100), verantwortlich.

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