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Große Koalition darf dem Mittelstand keine Sonderopfer abverlangen


Von Medienbüro Sohn

Sorge vor mangelndem Reformeifer wächst

Bonn/Berlin – Die große Koalition wird teuer. Dieser Eindruck setzt sich bei immer mehr Beobachtern durch. Spekulationen über eine Erhöhung der Mehrwertsteuer und des Solidaritätszuschlags schießen ins Kraut. Der designierte Finanzminister Steinbrück (SPD) behauptet, am Ende der Verhandlungen werde er alles wissen. Doch der Bürger blickt nicht mehr durch und ahnt nur, dass sich hier eine große Koalition der Bürgerbelastung zusammengefunden hat. Die Signale aus Berlin könnten die Stimmung insbesondere in der Wirtschaft massiv eintrüben. So will der Mittelstand von einer Koalition aus Union und SPD entlastet werden.
Thumb „Diese Koalition kann eine Menge bewegen, wenn sie will“, sagte der Präsident des Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft (BVMW) http://www.bvmwonline.de, Mario Ohoven, in Berlin. Zwar halte er zur Sanierung der Haushalte eine Kürzung der Subventionen nach der Rasenmähermethode für richtig. Sollte dem Mittelstand durch die Koalitionsverhandlungen jedoch ein Sonderopfer zugemutete werden, könne er das nicht hinnehmen. Besonderes wichtig für den Mittelstand sei eine Erbschaftssteuerreform und eine gleiche Besteuerung von Personen- und Kapitalgesellschaften, zitiert die Nachrichtenagentur Reuters http://www.reuters.com den Mittelstandspräsidenten. Subventionen sollten in zehn Jahren um jeweils zehn Prozentpunkte abgebaut werden. Beispielhaft nannte Ohoven die Eigenheimzulage und Zuschläge für Schichtarbeiter, betonte aber, die Forderung gelte für alle Subventionen. Auch vor dem Hintergrund einer sich auftuenden „Unternehmenslücke“ sei ein Sonderopfer für den Mittelstand nicht hinnehmbar. Die deutsche Selbstständigenquote von rund zehn Prozent sei in Europa eine der niedrigsten, schreibt der Online-Dienst der Rheinischen Post http://www.rp-online.de. In den nächsten fünf Jahren stünden über 350.000 Familienunternehmen vor einem Besitzerwechsel. Zudem forderte der BVMW-Präsident eine Flexibilisierung des Arbeitsmarktes, wozu auch Abstriche beim Kündigungsschutz nötig seien. Das Beispiel Österreich zeigt, wie man mit einem deutlich abgespeckten Kündigungsschutz die Arbeitslosenquote gering hält.


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