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Umtausch - Widerruf - Gewährleistung


Von Trusted Shops GmbH

Was Sie wissen sollten, damit das Online-Weihnachtsshopping nicht zur bösen Bescherung wird

Nach Weihnachten beginnt für viele der Umtauschstress: Wenn zum Beispiel das Parfüm nicht gefällt oder Spielzeug gleich zweimal unter dem Weihnachtsbaum zu finden war, dann bleibt häufig nur noch die Rückgabe oder der Umtausch. Was viele nicht wissen:...
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Köln, 23.12.2012 - Nach Weihnachten beginnt für viele der Umtauschstress: Wenn zum Beispiel das Parfüm nicht gefällt oder Spielzeug gleich zweimal unter dem Weihnachtsbaum zu finden war, dann bleibt häufig nur noch die Rückgabe oder der Umtausch. Was viele nicht wissen: Umtausch ist reine Kulanz der Händler. Per Gesetz sind sie nicht dazu verpflichtet, gekaufte Ware zurückzunehmen. Wer seine Geschenke online gekauft hat, für den gilt ein sogenanntes Widerrufs- oder Rückgaberecht. Dr. Carsten Föhlisch, Leiter der Rechtsabteilung von Trusted Shops und Experte für Verbraucherrecht, gibt Tipps, damit der Online-Weihnachtskauf nach dem Fest nicht zur bösen Bescherung wird.

1) Wie lange gilt mein Widerrufs- bzw. Rückgaberecht?

Dr. Carsten Föhlisch: Das Widerrufs- und Rückgaberecht beim Online-Shopping ist jeweils auf 14 Tage befristet. Wann diese Frist beginnt, ist von zwei Faktoren abhängig: Zum einen beginnt sie erst, wenn der Käufer die Ware erhalten hat. Hat der Verbraucher eine Dienstleistung über das Internet gekauft, beginnt die Frist, sobald der Vertrag geschlossen wurde. Zum anderen muss der Händler seine Informationspflicht erfüllen, damit die Frist beginnen kann. Das bedeutet, er muss den Verbraucher auf sein Widerrufs- oder Rückgaberecht hinweisen. Dies muss per E-Mail, Brief oder Fax erfolgen.

2) Ich habe meine Bestellung widerrufen. Wer trägt die Rücksendekosten?

Dr. Carsten Föhlisch: Wenn Sie die Bestellung widerrufen, muss der Verkäufer die Rücksendekosten tragen. Es gibt allerdings eine Ausnahme: Liegt der Warenwert unter 40 Euro, kann der Verkäufer die Kosten zum Teil auf den Verbraucher abwälzen. Hierfür ist eine entsprechende AGB-Klausel notwendig. Ist die Ware teurer als 40 Euro und haben Sie den Kaufpreis noch nicht gezahlt, als Sie die Bestellung widerrufen haben, müssen Sie die Rücksendekosten übernehmen. Hat der Händler Ihnen dagegen etwas anderes geschickt, als Sie bestellt haben, müssen Sie auf keinen Fall Rücksendekosten zahlen.

3) Wie erhalte ich mein gezahltes Geld zurück?

Dr. Carsten Föhlisch: Machen Sie innerhalb der ersten 14 Tage von Ihrem Widerrufsrecht oder Rückgaberecht Gebrauch, ist der Händler verpflichtet, Ihnen das bereits gezahlte Geld innerhalb von 30 Tagen zurückzuerstatten. Manchmal gibt es hierbei jedoch Probleme. Auf Nummer sicher gehen Sie, wenn Sie den Trusted Shops Käuferschutz abgeschlossen haben (http://www.trustedshops.de/guetesiegel/kaeuferschutz.html). Der Trusted Shops Käuferschutz ist ein Service, den jeder Online-Händler anbietet, dessen Shop mit dem Trusted Shops Gütesiegel ausgezeichnet ist.

4) Darf der Online-Händler eine Gebühr für die Bearbeitung meines Widerrufes einbehalten?

Dr. Carsten Föhlisch: Nein ? ein Händler darf lediglich einen Teil des Kaufpreises einbehalten, wenn ihm ein sogenannter Wertersatzanspruch zusteht. Das ist dann der Fall, wenn Sie die Ware in einer Art und Weise genutzt haben, die über das bloße Testen der Eigenschaften und der Funktionsfähigkeit der Sache hinausgeht. Im Klartext heißt das: Sie dürfen zum Beispiel ein T-Shirt zu Hause anprobieren, allerdings dürfen Sie damit nicht auf eine Party gehen. Übrigens: Der Händler muss nachweisen, dass Sie die Ware genutzt haben. Kann er den Beweis nicht erbringen, muss er den Kaufpreis vollständig erstatten.

5) Bekomme ich im Fall eines Widerrufes eigentlich die von mir gezahlte Versandkostenpauschale

erstattet? Dr. Carsten Föhlisch: Ja, der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat im April 2010 entschieden, dass dem Verbraucher 'sämtlich geleistete Zahlungen' zu erstatten sind. Darunter fallen die Versandkosten, aber auch andere Kosten wie Nachnahme- oder Kreditkartengebühren. Jedoch gibt es auch Fälle, bei denen es anders ist ? zum Beispiel wenn Sie sich entschließen, von fünf Hemden nur zwei zu behalten und den Rest zurückzuschicken. Dann darf der Händler die Versandkosten einbehalten, die angefallen wären, wenn Sie von vornherein nur zwei Hemden bestellt hätten.



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